E-Lastenfahrräder

Ziel

Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Empfänger

Antragsberechtigt für eine Förderung sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Gegenstand der Förderung

Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Ein E-Lastenfahrrad wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen.

Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • serienmäßig und fabrikneu
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg
  • Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad

Nicht förderfähig sind

  • für den Personentransport konzipierte Modelle (z. B. Rikschas)
  • Anschaffung für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege)
  • gebrauchte E-Lastenfahrräder und -anhänger
  • mit Elektromotor nachgerüstete Modelle
  • Prototypen
  • Sonderanfertigungen

Art, Umfang und Höhe

Projektförderung als Zuschuss von 25 % auf die Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb

Zu den projektbezogenen Ausgaben gehören:

  • Sicherheitsausstattung
  • Upgrade des Akkus
  • Upgrade bei Griffen, Sattel, Reifen
  • Aufbau (Box, Pritsche o. ä.)
  • GPS-Tracker
  • Versand, Verpackung

Verfahren

Anträge sind online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)