E-Lastenfahrräder
Ziel
Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.
Empfänger
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
- rechtsfähige Vereine und Verbände
Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Ein E-Lastenfahrrad wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport und darf maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen.
Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- serienmäßig und fabrikneu
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg
- Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
Nicht förderfähig sind
- für den Personentransport konzipierte Modelle (z. B. Rikschas)
- Anschaffung für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege)
- gebrauchte E-Lastenfahrräder und -anhänger
- mit Elektromotor nachgerüstete Modelle
- Prototypen
- Sonderanfertigungen
Art, Umfang und Höhe
Projektförderung als Zuschuss von 25 % auf die Anschaffungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb
Zu den projektbezogenen Ausgaben gehören:
- Sicherheitsausstattung
- Upgrade des Akkus
- Upgrade bei Griffen, Sattel, Reifen
- Aufbau (Box, Pritsche o. ä.)
- GPS-Tracker
- Versand, Verpackung
Verfahren
Anträge sind online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)