Corona: Zuschuss vom Bund
Für Unternehmen, die den gewährten Zuschuss für die betrieblichen Kosten nicht oder nicht in voller Höhe benötigt haben, hat die SAB ein gesondertes Postfach eingerichtet. Fragen zum Vorgehen rund um die Rückerstattung des "Soforthilfe-Zuschuss Bund” können an
corona-rueckzahlungnoSpam@sab.sachsen.de
gerichtet werden.
Ziel
Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, die durch die Auswirkungen des Coronavirus entstanden sind.
Empfänger
kleine Unternehmen und Freiberufler mit max. 10 Beschäftigten, die nachweislich aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus in Notlage geraten sind
Gegenstand der Förderung
einmaliger Zuschuss zur Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe, u. a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. ä.
Unternehmen dürfen vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein, Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Sofern Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduzieren, kann ein ggf. nicht ausgeschöpfter Zuschuss für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Die Soforthilfe des Bundes kann mit Länderprogrammen (Soforthilfe-Darlehen "Sachsen hilft sofort") kombiniert werden.
Art, Umfang und Höhe
Zuschuss als nicht rückzahlbare Einmalzahlung
- 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten
- bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten
Verfahren
direkt an die SAB - Sächsiche Aufbaubank
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.