Bürgschaftsprogramm der Sächsischen Aufbaubank
Ziel
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können Bürgschaften diese Lücke schließen.
Empfänger
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne gemeinnützige Organisationen, Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften, Wohnungsbau, land- und forstwirtschaftliche Produktion)
- freiberuflich Tätige
- Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredites in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen.
Für Unternehmen in Branchen, für die sektorale Beschränkungen der EU gelten, ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission vor Bürgschaftsübernahme erforderlich.
Der Sitz beziehungsweise die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens ist in Sachsen.
Der Antragsteller muss vertrauenswürdig sein und insbesondere seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die rechtsverbindlichen Vorschriften für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz beachten sowie über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gegenstand der Förderung
für folgende Maßnahmen:
- Investitionen, in besonderen Fällen zur Nachfinanzierung von Investitionen
- Beschaffung von Betriebsmitteln
- Beschaffung von auftragsbezogenen Betriebsmitteln für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
- Konsolidierungsmaßnahmen in Ausnahmefällen
Betriebsmittelkredite können in Form von Bar- als auch Avalkrediten verbürgt werden und sollen der laufenden Unternehmensfinanzierung – auch im Rahmen von Exportgeschäften – dienen. Die Verbürgung einzelner Exportgeschäfte ist nicht möglich.
Ausfallbürgschaften für Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten ist ausgeschlossen. Ebenso die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.
Art, Umfang und Höhe
- Bürgschaftsquote
bei Betriebsmittelfinanzierungen in der Regel 50 bis 60 %, bei Investitionen maximal 80 % des Kreditvolumens - Bürgschaftsbetrag
in der Regel zwischen 750 TEUR und maximal 2,5 Mio. EUR,
bei Medienbürgschaften auch unter 750 TEUR - Laufzeit
wird nach den Erfordernissen des Einzelfalls festgelegt
bis 15 Jahre Investition, bis 23 Jahre bauliche Investition, bis 8 Jahre Betriebsmittel - Bearbeitungsgebühr
Bürgschaften bis 2,5 Mio. EUR einmalig 1 %,
ab 2,5 Mio. EUR einmalig 0,5 % (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR) - Bürgschaftsprovision
Bürgschaften bis 2,5 Mio. EUR 1 % p. a.,
ab 2,5 Mio. EUR 0,5 % p. a.
Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Antragsteller bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann.
Der Antragsteller hat alle zumutbaren Kreditsicherheiten anzubieten. Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können, haben grundsätzlich für den zu verbürgenden Kredit eine persönliche Mithaftung in angemessener Höhe zu übernehmen.
Verfahren
Formgebunden über den Kreditgeber oder das Versicherungsunternehmen
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.