BMUB Umweltinnovationsprogramm

Ziel

Mit dem BMU-Umweltinnovations­programm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben, die unsere Umwelt nachhaltig entlasten – Projekte mit Vorbild­charakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden gefördert.

Empfänger

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • kommunale Gebiets­körperschaften, deren Eigen­betriebe, Zweck­verbände

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

in bestimmten Fällen: Unternehmen in Schwierig­keiten, siehe auch "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen"

Gegenstand der Förderung

Sie erhalten die Förderung für Bau­maßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetrieb­nahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgs­kontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung/Wasserbau,
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Sanierung von Altablagerungen
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung und Reduzierung von Gerüchen
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie umwelt­freundliche Energie­versorgung und -verteilung
  • Ressourceneffizienz/­Materialeinsparung

Ihr Projekt ist förderfähig, wenn Sie Verfahren groß­technisch erstmalig in Deutschland anwenden oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination einsetzen – Ihr Projekt also Innovations­charakter besitzt. Wichtig ist ebenfalls, dass ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern zu erwarten sind, Ihr Vorhaben Demonstrations­charakter besitzt und eine Multiplikator­wirkung entfalten kann.

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage, wenn Sie:

  • Forschungs- und Entwicklungs­maßnahmen finanzieren wollen
  • Grundstücke erwerben
  • Vorhaben umschulden oder nach­finanzieren, die bereits begonnen haben

Die KfW schließt zudem bestimmte Vor­haben generell von einer Finan­zierung aus oder gibt einzu­haltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe ent­nehmen.

Art, Umfang und Höhe

Für die Förderung stehen 2 verschiedene Varianten zur Wahl:

1. Investitionszuschuss:
Sie erhalten einen Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förder­fähigen Kosten beträgt.

2. Kredit mit Zinszuschuss des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU):
Sie erhalten einen zins­verbilligten Kredit in Höhe von maximal 70 % der förder­fähigen Kosten.

Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Die Konditionen für einen Kredit

Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaft­lichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten. Mehr Informationen zu Lauf­zeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht.

Für natürliche Personen und Kommunen, kommunale Eigen­betriebe und Zweck­verbände gilt ein einheit­licher Zinssatz.

Das BMU verbilligt die genannten Zins­sätze in der Regel über 5 Jahre. Höhe und Dauer der Zins­verbilligung werden für Ihr Projekt individuell festgelegt.

Kredithöhe und Auszahlung

  • Für Ihren Kredit gibt es keinen fest­gelegten Höchst­betrag.
  • 100 % des Kredit­betrages werden ausgezahlt.
  • Sie können Ihren Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen.
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage

Rückzahlung

  • Während der tilgungs­freien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung .

Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan  mit unserem Tilgungsrechner.

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicher­heiten für Ihren Kredit vereinbaren Sie mit Ihrer Bank. Für Kredite an Kommunen gelten die üblichen formalen Voraus­setzungen für Kommunal­darlehen.

Beihilferechtliche Regelungen

Mit diesem Förder­produkt erhalten Sie einen zins­verbilligten Kredit oder einen Investitions­zuschuss. Zins­verbilligungen und Investitions­zuschuss gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Informationen zu Beihilfen im Detail

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (z. B. Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förder­fähigen Kosten nicht möglich.

Verfahren

1. Projektskizze einreichen

Erstellen Sie eine Projektskizze und reichen Sie sie bei der KfW ein.

2. Förderung beantragen

  • Die Förderung durch einen Investitions­zuschuss beantragen Sie direkt bei der KfW.
  • Die Förderung durch einen Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner . Ausnahme: Kommunale Gebiets­körperschaften stellen den Antrag direkt bei der KfW.

3. Ihr Antrag wird geprüft

Nach der Prüfung und Entscheidung informiert die KfW Sie umgehend.

4. Fördermittel erhalten und starten

  • Einen Investitions­zuschuss erhalten Sie direkt aus­gezahlt.
  • Für den Kredit schließen Sie jetzt einen Vertrag mit Ihrem Finanzierungs­partner bzw. als kommunale Gebiets­körperschaft direkt mit der KfW.

Informationen

Infocenter der KfW

Telefon: 0800 5399001

Weitere Förderdetails

Ansprechpartner

Umweltberatung

Jörg Schulze

E-Mail joerg.schulze@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1262
Fax0341 1267-1422