Betriebsberatung/Coaching

Ziel

Dieser Programmteil ist ein Kernbaustein der Beratungsförderung und deckt nahezu alle unternehmensrelevanten Fragestellungen ab. Die Unternehmen können zur Beantragung einen Qualitätssicherer einschalten.

Empfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz im Freistaat Sachsen.
Unternehmen, deren Gründung max. zwei Jahre zurückliegt, können grundsätzlich nur Anträge stellen, wenn sie zuvor eine Gründerungsberatung der Bundesrepublik Deutschland (Förderung von Unternehmungberatungen von KMU) in Anspruch genommen haben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Beratungen und Coachings zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art.

Beratungsschwerpunkte sind:

  • Strategieentwicklung
  • in- und ausländische Märkte
  • Digitalisierung des Geschäftsmodells
  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Wissensbilanz
  • Unternehmensnachfolge sowie
  • Umweltberatung

Ausgeschlossen sind Beratungen zur:

  • Einführung/Aktualisierung Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001
  • Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten und Erstellung von Software die fortlaufend oder regelmäßig in Anspruch genommen werden oder der Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Pflichten dienen
  • Steuer- oder Rechtsberatung
  • Werbung
  • Erlangung öffentlicher Hilfen
  • Verlagerung des Standortes außerhalb Sachsen

Art, Umfang und Höhe

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt im Direktverfahren bis zu 40% und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 350 EUR pro Tag.

Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu 8.000 EUR förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte”, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung” und „Unternehmensnachfolge” bis zu 10.000 EUR.

Eine Beratungsförderung kann innerhalb von zwölf Monaten nur einmal in Anspruch genommen werden.

Verfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme eigenständig oder über einen Qualitätssicherer einzureichen.

Der Qualitätssicherer stellt den Beratungsbedarf fest, schlägt einen geeigneten Berater vor und übernimmt die Qualitätskontrolle der Beratung. Der Qualitätssicherer stellt in diesem Fall den Förderantrag.

Anerkannte Qualitätssicherer sind:

Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH
Otto-Mohr-Straße 9
01237 Dresden
Tel. (03 51) 4 17 50-30
Fax (03 51) 4 17 50-59
E-Mail: sachsen@ellipsis.de
Internet: http://www.ellipsis.de

RKW Sachsen GmbH
Dienstleistung und Beratung
Freiberger Straße 35
01067 Dresden
Tel. (03 51) 83 22-30
Fax (03 51) 83 22-4 00
E-Mail: info@rkw-sachsen.de
Internet: http://www.rkw-sachsen.de

Antragstelle ist die

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.