Betriebliche Kinderbetreuung

Ziel

Ausbau der betrieblichen Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch finanzielle Förderung

Empfänger

Arbeitgeber aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, insbesondere an Kooperationen von kleinen und mittleren Unternehmen

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Einrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren.

Es sind Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze förderfähig. Auch betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas werden gefördert.

Art, Umfang und Höhe

Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Voraussetzung ist u. a., dass der Arbeitgeber sich an den Betriebskosten mit mind. 250 Euro pro Ganztagsbetreuungsplatz im Monat beteiligt.

Die Mittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Öffentliche Mittel der Länder und Kommunen dürfen gleichzeitig zur Deckung der Betriebsausgaben der Plätze eingesetzt werden, sofern dies nicht insgesamt zu einer Überfinanzierung führt.

Verfahren

Zuschüsse sind über die mit der Durchführung des Programms vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragte Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung zu beantragen.

Informationen

Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Kronenstraße 6, 10117 Berlin
Telefon: 0800  0000945 (kostenlos)
Telefax: 030  28409210

oder im Internet auf der Seite des Netzwerkes Erfolgsfaktor Familie

Ansprechpartner

Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik

Martin Steindorf

E-Mail martin.steindorf@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1322
Fax0341 1267-1422