Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Ziel

Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können Bürgschaften diese Lücke schließen.

Empfänger

Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler mit Investitionsort Sachsen

Gegenstand der Förderung

Übernahme von bis zu 90 %igen Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten für die kurz-, mittel- und langfristige Finanzierung von

  • Maschinen, Anlagen
  • selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen
  • tätige Beteiligungen
  • Warenlager
  • Betriebsmittel
  • Avale

Nicht verbürgt werden bereits ausgereichte Kredite und Sanierungskredite!

Es werden die fachlichen, kaufmännischen Qualifikation des Unternehmers und ein erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept vorausgesetzt.

Art, Umfang und Höhe

  • Höchstbetrag
    bis zu 2,5 Mio. Euro
  • Bürgschaftsquote
    bis zu 90 % des Kreditbetrags
  • Bearbeitungsgebühr
    nach Bewilligung 1,5 % des Kreditbetrags zzgl. MwSt., max. 15.000 EUR
    im Rahmen der Hilfen für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurde die Bearbeitungsgebühr auf die Hälfte gesenkt (0,75 %)
  • Bürgschaftsprovision
    in Abhängigkeit zur Bürgschaftshöhe
    80 % =  1,50 %
    70 % =  1,30 %
    60 % =  1,10 %
    p.a. des jeweiligen Kreditbetrags zzgl. MwSt.
  • Laufzeit
    bis zu 15 Jahre
    für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
    für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre
  • Sicherheiten
    soweit vorhanden – bestmögliche Besicherung, quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter / Risikolebensversicherung
     

Programm "Bürgschaft ohne Bank"

  • Übernahme von Ausfallbürgschaften bis zu 80 % bzw. max. 160 TEUR, Laufzeit max. 15 Jahre (Betriebsmittel = max. 8 Jahre; Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis 23 Jahre)
  • Ausfallbürgschaft bei Nachfolgen bis zu 80 % bzw. max. 520 TEUR 
  • einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 %
  • jährliche Bürgschaftsprovision in Abhängigkeit zur Bürgschaftshöhe analog Ausfallbürgschaft (siehe oben) 
  • Antragstellung direkt bei der Bürgschaftsbank
  • Bürgschaftszusage gilt für 12 Wochen – innerhalb dieser Zeit muss eine Finanzierungserklärung der Hausbank vorliegen


Programm "GuW-Bürgschaft"

  • Übernahme von Ausfallbürgschaften bis zu 60 % bzw. max. 1,5 Mio. EUR
  • Laufzeit max. 20 Jahre
  • keine Bearbeitungsgebühr
  • Bürgschaftsprovision 1,10 % des val. Kredites zzgl MwSt.
  • Antragstellung über die Hausbank an die SAB; Weiterleitung an Bürgschaftsbank

Verfahren

Die Antragstellung erfolgt je nach Produkt über die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank (GuW-Bürgschaft) oder direkt an die BBS (Bürgschaft ohne Bank).

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der BBS.

Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.

Die Bürgschaftsbank ist monatlich zum Sprechtag in der IHK zu Leipzig. Die Terminübersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.