Agrar-Bürgschaft

Ziel

Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können Bürgschaften diese Lücke schließen.

Empfänger

Kleine und mittelständische sächsische Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, des nicht gewerblichen Gartenbaus (z.B. Baumschulen), für Aquakultur und Fischwirtschaft, für Agrar- und Ernährungswirtschaft und für erneuerbare Energien (außerhalb EEG-Förderung)

Gegenstand der Förderung

Verbürgt werden Programmdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, z. B.

  • Erwerb eines Agrarbetriebes
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen an einem bestehenden Unternehmen der Agrarbranche
  • Nachfolgeregelungen
  • Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
  • Kooperationen, Marketingmaßnahmen sowie Qualifizierungen

Art, Umfang und Höhe

  • Höchstbetrag
    bis zu 1,5 Mio. Euro Kreditsumme bei einer 50 %igen Bürgschaft
    bis zu 1,071 Mio. Euro Kreditsumme bei einer 70 %igen Bürgschaft
  • Bürgschaftsquote
    50 oder 70 %
  • Bearbeitungsgebühr
    keine
  • Bürgschaftsprovision
    in Abhängigkeit der Bonitätseinschätzung durch Hausbank
  • Laufzeit
    bis 10 Jahre
  • Sicherheit
    soweit vorhanden, bestmögliche Besicherung

Verfahren

Antragstellung über die Hausbank

Informationen

Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der speziell von den deutschen Bürgschaftsbanken eingerichteten Internetseite zur Agrar-Bürgschaft.

Ansprechpartner

Branchenberatung Industrie | Bau | Landwirtschaft

Christian Sablottny

E-Mail christian.sablottny@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1305
Fax0341 1267-1420