Prüfungen und die Rechtsgrundlagen

DQR- und EQR-Niveau-Bescheinigung auf IHK-Zeugnissen

Der DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) wurde entwickelt, um das deutsche Bildungssystem transparenter und vergleichbar zu machen. Er ordnet die Qualifikationen der verschiedenen Bildungsbereiche der Fortbildung acht Niveaus zu, die durch Lernergebnisse beschrieben werden. „Lernergebnisse“ bezeichnen in diesem Kontext das, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben.

Durch die Kopplung des DQR an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) wird es leichter, Qualifikationen zu vergleichen – in Europa und in Deutschland.

Die Ausweisung der EQR-/DQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt schrittweise. In der bundesrechtlich geregelten beruflichen Bildung ist dies bereits geschehen: Einem Beschluss des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zufolge wird seit 2014 in Zeugnissen von Abschluss- und Umschulungs- gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Zuordnung des Abschlusses zum jeweiligen Niveau im DQR und EQR nachgewiesen.

Eine rückwirkende Ausweisung auf Zeugnissen ist nicht möglich.

Vermerkt wird die Zuordnung nur auf den Bescheinigungen von Qualifikationen, die auf der Internetseite unter www.dqr.de auf dem jeweils aktuellen Stand angezeigt werden.

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