Neuerungen 2023 Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – neue Informationspflichten für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften Ausgelöst durch steigende Gas- und Strompreise beschloss die Bundesregierung neue Regelungen zum Energiesparen, die seit dem 1. September 2022 in Kraft sind. Bis zum 30. September bzw. 31. Dezember 2022 müssen Gasversorger und Wärmelieferanten ihren Vertragskunden (Gebäudeeigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter) entsprechende individualisierte Informationen mitteilen. Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zehn Wohnungen müssen ihren Nutzern die Informationen der Gasversorger und Wärmelieferanten spätestens bis zum 31. Januar 2023 weiterleiten und die Angaben auf die einzelne Wohnung herunterrechnen. Darüber hinaus müssen Kontaktinformationen und Internetadressen z. B. von Verbraucherschutzorganisationen und Energieagenturen zur Verfügung gestellt werden (www.energiewechsel.de). Für Eigentümer von Gebäuden mit weniger als zehn Wohnungen besteht die Verpflichtung, die Informationen der Gasversorger und Wärmelieferanten unverzüglich weiterzuleiten. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen – Pflicht zu Heizungscheck, -optimierung sowie zu hydraulischem Abgleich bei Erdgasheizungen Für Immobilieneigentümer besteht grundsätzlich die Pflicht, technische Optimierungen mit dem Ziel der Energieeinsparung an ihren Heizungen durchzuführen. Die Regelungen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024. Die Überprüfung ist von qualifiziertem Fachpersonal vorzunehmen. In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten sind bis zum 30. September 2023 Gaszentralheizungssysteme hydraulisch abzugleichen. Für den Handel gibt es ebenfalls eindeutige Vorgaben. Neue Berufe Neue Verordnungen für 19 Berufe der Bauwirtschaft Ab 2023 werden neue bzw. modernisierte Berufe gelten. So werden 2023 für die insgesamt 19 Berufe der Bauwirtschaft drei neue Verordnungen erlassen. Die Novellierungen weiterer Berufsbilder sind vorgesehen. Die Ausbildungsstätten und ihre Ausbilder müssen nach den jeweils aktuellen Berufsbildern registriert sein und ausbilden. Für Beratungen stehen Ihnen die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK zu Leipzig gern zur Verfügung. Weitere Neuerungen Legalisierung von Cannabis Für 2023 ist ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis und damit der Verkauf im Handel geplant. 24 IHK zu Leipzig – wirtschaft Digital-Spezial 2022
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