Außenwirtschaftsnachrichten

Südliches Afrika SADC führt das elektronische Ursprungszeugnis ein Nach und nach führen die SADC-Staaten (South African Development Comunity) das elektronische Ursprungszertifikat ein. Seit Ende Februar nimmt auch Malawi daran teil. Eingeführt haben es bereits Eswatini, Botswana, Mauritius, Namibia, Tansania und Simbabwe. Angola befindet sich im Umsetzungsprozess. Mit dem elektronischen Ursprungszeugnis soll der regionale Handel beschleunigt, Kosten gesenkt und Betrug reduziert werden. GTAI vom 04.03.2026, c/wr Kasachstan Neue Regeln bei der Wareneinfuhr Im Mittelpunkt der aktuellen Reformen steht die Einführung und verpflichtende Nutzung des Nationalen Warenkatalogs (NCG/ NGC), einer zentralen digitalen Plattform, auf der sämtliche im Land gehandelten Waren erfasst werden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine allgemeine Registrierungspflicht für alle im Land verkauften oder importierten Waren. Unternehmen sind verpflichtet, Produktinformationen vor der Einfuhr oder dem Inverkehrbringen vollständig digital zu hinterlegen. Ohne diese Registrierung dürfen Waren künftig weder verkauft, noch verzollt, noch in elektronischen Rechnungen erfasst werden. Verstöße ziehen administrative Sanktionen nach sich und können den Warenverkehr erheblich verzögern. Neuregelungen gibt es auch beim E-Commerce und bei der Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Online-Plattformen und digitale Dienstleister. GTAI vom 02.03.2026, c/wr EU-Mercosur Vorläufige Anwendung ab April 2026 Nachdem Uruguay und Argentinien das Abkommen ratifiziert haben und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 27. Februar 2026 erfotgt ist, kann das Abkommen der EU mit den südamerikanischen Mitgliedstaaten von Mercosur (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) nach und nach ab April 2026 angewendet werden. Ab diesem Zeitpunkt finden sich die warenbezogenen Präferenzregeln in der Datenbank des Zolls Warenursprung und Präferenzen online: https://wup.zoll.de/ wup_online/index.php GTAI vom 27.02.2026, c/wr Kenia Konformitätsprüfung nur noch in Kenia Für Warenexporte aus Deutschland findet die Konformitätsprüfung nicht mehr vor dem Versand statt, sondern erst bei Ankunft in Kenia. Für die sogenannte Destination Inspection erhebt die kenianische Normenbehörde KEBS eine Gebühr von 0,6 Prozent des Zollwerts, mindestens jedoch 300 US-Dollar und höchstens 3500 US-Dollar. Zusätzliche Kosten können für Laborprüfungen anfallen, falls Produktproben erforderlich sind. Um die Destination Inspection einzuleiten, muss der Importeur bei KEBS folgende Dokumente vorlegen: Rechnung, IDF (Import Declaration Form), Packliste, Frachtpapiere (BL/AWB), Zollanmeldung, Freiverkehrsbescheinigung (Free Sale Certificate). – Der Exporteur muss gültige Qualitätsnachweise wie Testberichte und Zertifikate bereitstellen, die bestätigen, dass die Produkte den Vorgaben des Ursprungslands entsprechen. GTAI vom 26.02.2026, c/wr Türkei Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2026 Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen. Einzelheiten im GTAI-Artikel GTAI vom 17.02.2026, c/wr Deutschland BAFA: Genehmigungsverfahren der Exportkontrolle Die neuen Regeln sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Vereinfachungen sind seit dem 1. Februar 2026 in Kraft. Liegen die Voraussetzungen für Allgemeingenehmigungen vor, gilt das Ausfuhrvorhaben als genehmigt, ohne dass ein Ausfuhrantrag beim BAFA erforderlich ist. GTAI vom 12.02.2026, c/wr 23 Außenwirtschaftsnachrichten 2 | April / Mai 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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