Länderinformationen USA Nach den Zöllen ist vor den Zöllen Nach der Aufhebung der allgemeinen Zölle auf Grundlage des Notstandgesetzes IEEPA durch der Obersten Gerichtshof der USA hat Präsident Trump neue Zölle auf Grundlage von Sec. 122 Trade Act 1974 in Kraft gesetzt. Dieser Universalzollsatz beträgt derzeit 10 Prozent, soll aber auf 15 Prozent erhöht werden. Die Geltungsdauer ist auf 150 Tage beschränkt und läuft am 24. Juli aus. Wichtig zu wissen ist, dass die 10 Prozent immer zu den sonst geltenden MFN-Zöllen und Sec. 232 (Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte sowie Kfz und Kfz-Teile) hinzuzurechnen sind. Aus diesen Bereichen sind bestimmte Produkte vom Universalzollsatz ausgenommen: kritische Mineralien, Metalle, die in Währung und Barren verwendet werden, Energie und Energieprodukte, natürliche Ressourcen und Düngemittel, die in den USA nicht angebaut, abgebaut oder anderweitig produziert werden können, landwirtschaftliche Produkte, Pharmazeutika und pharmazeutische Inhaltsstoffe, Elektronik, Pkw, Lkw, Busse und entsprechende Teile, Luft- und Raumfahrtprodukte, Informationsmaterialien, Spenden und begleitendes Gepäck. Außerdem Waren, die bestehenden oder künftigen Maßnahmen gemäß Sec. 232 des Trade Expansion Act unterliegen. Hier findet der Zuschlag gemäß Sec. 122 nur auf den übrigen Teil Anwendung und nicht auf den bereits nach Sec. 232 verzollten Anteil. Ausgenommen sind auch Waren aus Kanada und Mexiko mit USMCA-Ursprung, sowie bestimmte Textil‑ und Bekleidungswaren aus CAFTA‑DR‑Staaten. Die Ausnahmen werden in den HTSUS-Positionen 9903.03.02 bis 9903.03.11 geführt. Einzelheiten im GTAI-Artikel GTAI vom 05.03.2026, c/wr Häufig gestellte Frage zu den US-Handelsmaßnahmen Die neuen US-Zölle sorgen weltweit für Diskussionen – doch was bedeuten sie konkret für Unternehmen? Der GTAI-Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen Handelsmaßnahmen und fasst Quellen zusammen. GTAI vom 02.03.2026, c/wr EU setzt Abkommen mit den USA aus Die EU hat das in 2025 vereinbarte Abkommen mit den USA vor dem Hintergrund des Urteils des Supreme Courts vorläufig ausgesetzt. In den USA gelten aktuell statt der inzwischen für unwirksam erklärten 15 Prozent jetzt 10 Prozent als Standardzollsatz. Für Kfz und Kfz-Teile gelten mindestens 15 Prozent, bei höheren MFNZollsätzen gelten diese. Die Sonderzölle auf Stahl- Aluminium- und Kupferprodukte in Höhe von 50 Prozent bleiben unberührt. GTAI vom 25.02.2026, c/wr 22 Außenwirtschaftsnachrichten 2 | April / Mai 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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