Außenwirtschaftsnachrichten

Arbeitshilfe für die TÄGLICHE PRAXIS! 26 Außenwirtschaftsnachrichten 1 | Februar / März 2026 Tipps für die Außenwirtschaftspraxis Neue Ursprungsregeln in der Pan-Europa-MittelmeerRegion (PEM) Die modernisierten Ursprungsregeln der Pan-Europa-Mittelmeer-Region (PEM) sollen den Handel zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern in der PEM-Region fördern. Im Dezember 2023 hat der Gemischte Ausschuss des Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommens (PEM-Übereinkommen) neue und modernisierte Ursprungsregeln beschlossen. Diese sollten ursprünglich ab dem 1. Januar 2025 in allen Vertragsparteien des PEM-Übereinkommens Anwendung finden. Doch es hat sich gezeigt: Die Umsetzung schreitet in den einzelnen Ländern unterschiedlich schnell voran – und auch 2025 musste mit zwei parallelen Ursprungssystemen gearbeitet werden. Für 2026 soll nur noch das revidierte Regionale Übereinkommen Anwendung finden. Ziel der Pan-Euro-Med-Zone (Regionales Übereinkommen) Die Pan-Euro-Med-Zone (sog. Regionales Übereinkommen) ist ein zollfreier Handelsraum. In dieser Zone gelten einheitliche Ursprungsregeln und Dokumentationen. Produkte, die in den beteiligten Ländern gemäß den Ursprungsregeln hergestellt werden, können zollfrei in jedes Mitgliedsland eingeführt werden. Zudem können diese Produkte durch Be- oder Verarbeitung in mehreren Ländern dieser Zone ihren präferenziellen Ursprung (diagonale Kumulation) erhalten. Das ist der entscheidende Unterschied zu „normalen” Handelsabkommen, bei denen Zollvorteile nur für Ursprungswaren der beiden an der jeweiligen Warenbewegung direkt beteiligten Länder möglich sind. Diese Kumulationszone ist besonders interessant für Handelsunternehmen und Unternehmen mit Produktionsstätten im Mittelmeerraum oder den Balkanstaaten, da sie die Zollvorteile auf alle Teilnehmerstaaten ausweitet. Beteiligte Länder ∙ Europäische Union, Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Färöer, Georgien, Island, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Palästinensische Gebiete, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine Welche Vereinfachungen bringen die neuen Regeln mit sich? ∙ Wegfall der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und Ursprungserklärung-MED ∙ Volle Kumulation ist möglich – einzelne Fertigungsschritte, die selbst noch keinen präferenziellen Ursprung begründen, können angerechnet werden. ∙ Das Draw-Back-Verbot wird für die meisten Erzeugnisse aufgehoben und gilt nur für die Kapitel 50 bis 63 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. ∙ Der Ab-Werk-Preis sowie der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft sollen anhand von Durchschnittswerten eines Steuerjahres berechnet werden können.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTk=