Außenwirtschaftsnachrichten

∙ Der Ab-Werk-Preis sowie der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft sollen anhand von Durchschnittswerten eines Steuerjahres berechnet werden können. ∙ Die Werttoleranz von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft wird von zehn auf 15 Prozent erhöht. ∙ Die Regel der unmittelbaren Beförderung wird durch die Nichtveränderungsregel ersetzt. ∙ Die Listenregeln für Industrieerzeugnisse werden vereinfacht. ∙ Bei Verwendung des Wertkriteriums wird der zulässige Anteil an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft von 40 auf 50 Prozent des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses erhöht. ∙ Verfahren mit Zellkulturen und industrieller Fermentation werden den ursprungsverleihenden Be- oder Verarbeitungen zugerechnet. ∙ Textilien sollen die Ursprungseigenschaft anhand einer größeren Palette von Verarbeitungsschritten erlangen können. ∙ Bei den Agrarerzeugnissen soll der zulässige Anteil an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft nach dem Gewicht bemessen werden. ∙ Grenzüberschreitende Durchlässigkeit, um die Anwendung der revidierten Ursprungsregeln zu vereinfachen: So können Ausführer, die die revidierten Ursprungsregeln anwenden, auch dann kumulieren, wenn ihre Lieferanten die alten Ursprungsregeln anwenden. GTAI vom 310.12.2025, c/wr Saudi Arabien Zollsätze erhöht Saudi Arabien hat die Einfuhrzollsätze für mehr als 900 HSCodes erhöht, insbesondere in den Schlüsselbranchen Maschinenbau, Chemie und Stahl. Auch zahlreiche Produkte aus der Lebensmittel- und Landwirtschaftsbranche sind betroffen. Beispiele sind Rindfleisch sowie tierische Fette und Öle, die künftig mit 15 statt bisher null bis fünf Prozent Zoll belastet werden. Die neuen Zollsätze bestehen aus zwölf Stellen, die mehr Genauigkeit versprechen und folgen dem Beschluss des Golfkooperationsrates (Saudi Arabien, Bahrain, Kuwait, Katar, Oman, Vereinigte Arabische Emirate), der seit Anfang 2025 die 12-stelligen Zollsätze eingeführt hat. GTAI vom 19.12.2025, c/wr Ukraine EU-Maschinenstandards gelten ab 2027 Die Ukraine harmonisiert ihre Vorschriften für Maschinen mit EU-Standards – ein wichtiger Schritt Richtung „Industrieller Binnenmarkt“ und ACAA-Abkommen. Die Ukraine wird ab 2027 ein neues technisches Reglement für Maschinen einführen. Die Verordnung basiert auf der EU-Verordnung (EU) 2023/1230 vom 14. Juni 2023, ist ein Teil des Assoziierungsprozesses und dient der gegenseitigen Konformitätsbewertung und -anerkennung. Es berücksichtigt aktuelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die Integration von KI-Technologien, digitale Produktionsprozesse und den Bedarf an robustem Cybersecurity-Schutz. GTAI vom 15.12.2025, c/wr USA Einfuhrzölle auf Kfz und Kfz-Teile rückwirkend auf 15 Prozent gesenkt Die Einfuhrzölle für Kfz und auch für Kfz-Teile in den USA sind rückwirkend zum 1. August 2025 auf 15 Prozent gesenkt worden. Liegt der reguläre MFN-Zollsatz unter 15 Prozent, wird er durch den Zusatzzoll auf maximal 15 Prozent erhöht, beträgt er 15 Prozent oder mehr, wird kein Zusatzzoll erhoben. Nähere Angaben zu den betroffenen Zolltarifpositionen und zu den Änderungen in Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) finden sich im GTAI-Artikel. GTAI vom 05.12.2025, c/wr Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen Die neuen US-Zölle sorgen weltweit für Diskussionen – doch was bedeuten sie konkret für Unternehmen? Der GTAI-Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen Handelsmaßnahmen und fasst wichtige Quellen für Sie zusammen. Und das sind die Themen: Allgemein, Länderbezogene Zusatzzölle (IEEPA), Reziproke Zölle (IEEPA) Stahl- und Aluminiumprodukte (Sec. 232), Kupfer (Sec. 232), Holz (Sec. 232), Kfz und Kfz-Teile (Sec. 232), Lkw und Lkw-Teile sowie Busse (Sec. 232), E-Commerce/de-minimisRegelung, Gegenmaßnahmen. GTAI vom 20.11.2025, c/wr 21 Außenwirtschaftsnachrichten 1 | Februar / März 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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