Außenwirtschaftsnachrichten

Zollsenkungen zum Jahresbeginn 2026 Zollsenkungen sollen zur Belebung der Inlandsnachfrage beitragen. In China gelten weiterhin Zollsenkungen. Betroffen sind insgesamt 935 Tariflinien aus dem Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Die 3. Spalte enthält die chinesische Zolltarifnummer, die bis zur 6. Stelle mit dem weltweit einheitlich verwendeten Harmonisierten System (HS-Unterposition) übereinstimmt. In Spalte 6 ist der ermäßigte Zollsatz angegeben, in Spalte 5 der normale Zollsatz. GTAI vom 30.12.2025, c/wr Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern 2026 Dual-Use-Güter können nur mit entsprechender Lizenz ein- und ausgeführt werden. Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste der Waren veröffentlicht, die als DualUse Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen. Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Einfuhrseitig sind folgende Warengruppen betroffen (in Klammern Seitenzahlen der Liste): Kontrollierte Chemikalien (2–10), Vorläuferchemikalien (11–13), Radioaktive Isotope (14–15), Waren für die kommerzielle Kryptographie (16). Eine Ausfuhrlizenz benötigen folgende Warengruppen: Spezialmaterialien und zugehörige Ausrüstung, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine (17–59), Materialverarbeitung (60–91), Elektronik (92–100), Computer (101–104), Telekommunikations- und Informationssicherheitstechnik (105–107), Sensoren und Laser (108–113), Navigation und Avionik (114–116), Schiffe (117), Luft- und Raumfahrttechnik (118–125), Nuklearmaterialien (127– 161), Vorläuferchemikalien (162–168). In der Liste findet sich die chinesische Zolltarifnummer, aus der die sechsstellige HS-Position abgeleitet werden kann, in der zweiten Spalte von rechts. GTAI vom 06.01.2026, c/wr CBAM Neue TARIC-Codierungen für die Zollanmeldung Ab 1. Januar 2026 tritt die CBAM-Regelphase in Kraft. Daraus folgen Änderungen bei der Zollanmeldung. Zum Jahreswechsel gab es Änderungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM): die CBAM-Übergangsphase endete und die CBAM-Regelphase begann am 1. Januar 2026. Damit gehen Änderungen bei der Zollanmeldung einher. Die deutsche Zollverwaltung hat mit ATLAS-Teilnehmerinfo 0881/25 die neuen TARIC-Unterlagencodierungen veröffentlicht. Für zugelassene CBAM-Anmelder wird die Angabe der CBAM-Kontonummer verpflichtend. GTAI vom 02.12.2025, c/wr Pan-Euro-Med-Zone (PEM) Regeln ab Januar 2026 Ab dem 1. Januar 2026 gilt im gesamten PEM-Raum nur noch ein Ursprungsregelwerk – entweder das revidierte (von 2023) oder das alte Regionale Übereinkommen (von 2012). Die noch in 2025 bestehende Möglichkeit, das alte Übereinkommen parallel zum neuen anzuwenden, entfällt ab 2026. In dem GTAI-Artikel ist auf die beiden Regionalen Übereinkommen verlinkt. Welche Länder bzw. Ländergruppen das neue Abkommen bereits ratifiziert haben und in welchen noch das alte gilt, findet sich in einer tabellarischen Übersicht (Matrix), die mit Stand vom 13.11.2025 von der EU veröffentlicht wurde. ∙ Matrix – Gesamtübersicht ∙ Stichtagsbezogene Matrix in Warenursprung und Präferenzen > Länderliste > Land auswählen ∙ Neues Regionales Übereinkommen (2023), produktspezifische Ursprungsregeln ab Seite 31 ∙ Altes Regionales Übereinkommen (2012), produktspezifische Ursprungsregeln ab Seite 27 ∙ Fachmeldung Zoll: Regionales Übereinkommen Pan-EuroMed-Zone ∙ Fachmeldung Zoll: Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen Die revidierten Übereinkommen unterscheiden sich von den bisherigen Übereinkommen vor allem durch folgende Änderungen: ∙ Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED wird durch die EUR.1 oder eine Ursprungserklärung ersetzt. ∙ Der Wortlaut der Ursprungserklärung wurde verändert: „Ermächtigter Ausführer“ ist gestrichen worden, es gibt nur noch „Bewilligungs-Nr.“ .Also lautet der neue Text: Der Ausführer (Bewilligungs-Nr.) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, … ∙ Die produktspezifischen Listenregeln werden vereinfacht. ∙ Es soll eine Vollkumulation eingeführt werden. ∙ Die No-Drawback-Regel soll abgeschafft werden – die Möglichkeit der Zollrückerstattung wäre somit einfacher. 20 Außenwirtschaftsnachrichten 1 | Februar / März 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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