Außenwirtschaftsnachrichten

Länderinformationen Schweiz USA: Zollsatz rückwirkend auf 15 Prozent gesenkt Die USA gewähren für Produkte aus der Schweiz bei der Einfuhr einen länderspezifischen Zusatzzollsatz von 15 Prozent. Dieser gilt rückwirkend ab 14.11.2025. ∙ Liegt der MFN-Zollsatz über 15 Prozent, gilt lediglich der MFNZollsatz (ohne weitere Aufschläge). Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.02.82 zu verwenden. ∙ Liegt der MFN-Zollsatz unter 15 Prozent oder beträgt dieser 15 Prozent, so findet die Obergrenze von 15 Prozent Anwendung. Für die Zollanmeldung ist die Position 9903.02.83 zu verwenden. Für bestimmte Waren finden die Zusatzzölle keine Anwendung. Dazu zählen u. a. bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, pharmazeutische Produkte sowie Waren, die unter das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen fallen. Es gelten somit ausschließlich die regulären MFN-Zollsätze. Die Zusatzzölle nach Section-232, die auf Stahl, Aluminium, KFZ und Kupfer gelten, bleiben bestehen. Bezüglich Arzneimittel und Halbleiter führen die USA aktuell Untersuchungen durch. Umgekehrt senkt die Schweiz Zölle für bestimmte US-Waren: Neben Fisch und Meeresfrüchten können auch bestimmte Agrarprodukte von der Zollsenkung profitieren. GTAI vom 30.12.2025 China Ausfuhrlizenzen 2026 Bestimmte Waren dürfen nur mit Ausfuhrlizenz aus China ausgeführt werden. Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat bekannt gegeben, welche Waren nur mit Lizenz aus der VR China ausgeführt werden dürfen. Betroffen sind 43 Warenarten, darunter Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe (darunter seltene Erden) und Fahrzeuge. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Die 3. Spalte enthält die chinesische Zolltarifnummer, die bis zur 6. Stelle mit dem weltweit einheitlich verwendeten Harmonisierten System (HS-Unterposition) übereinstimmt. GTAI vom 02.01.2026, c/wr Einfuhrlizenzen 2026 Bestimmte Waren dürfen nur mit Einfuhrlizenz nach China eingeführt werden. Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat bekannt gegeben, für welche Waren bei der Einfuhr in die VR China Lizenzen erforderlich sind. Betroffen sind Ozon abbauende Chemikalien, chemische Anlagen, Anlagen zur Eisenverhüttung, Baumaschinen, Erzeugnisse des Maschinenbaus, Hebe- und Transportgeräte, Anlagen zur Papierherstellung, Elektrotechnik, Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen, Landwirtschaftliche Maschinen, Druckmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Leder und Textilien, Schiffe, Tonerkartuschen und Röntgengeräte. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Die 3. Spalte enthält die chinesische Zolltarifnummer, die bis zur 6. Stelle mit dem weltweit einheitlich verwendeten Harmonisierten System (HS-Unterposition) übereinstimmt. GTAI vom 02.01.2026, c/wr Ausfuhrzölle 2026 Bei der Ausfuhr von zahlreichen Erzen und Metallen fallen Exportzölle an. Betroffen sind im Wesentlichen Erze von Blei, Zink, Zinn und Wolfram, Eisen in Rohformen, Kupfer, Nickel und Aluminium, Zink und Antimon sowie Waren daraus. Details ergeben sich aus einer als Anhang veröffentlichten Liste. Die 3. Spalte enthält die chinesische Zolltarifnummer, die bis zur 6. Stelle mit dem weltweit einheitlich verwendeten Harmonisierten System (HS-Unterposition) übereinstimmt. Sofern in Spalte 6 (tatsächlich angewendeter Zollsatz) nichts eingetragen ist, gilt der regulär anzuwendende Zollsatz in Spalte 5. GTAI vom 30.12.2025, c/wr 19 Außenwirtschaftsnachrichten 1 | Februar / März 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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