CBAM Vereinfachungen treten ab 2026 in Kraft Ab 2026 gelten die Erleichterungen der novellierten CBAM-Verordnung – mit geändertem Schwellenwert, späteren Fristen und vereinfachter Berichterstattung. Statt des bisher vorgesehenen Grenzwerts von 150 Euro pro Sendung gelten nun 50 Tonnen Gewicht pro Jahr als neue Marke, ab der Unternehmen zusätzlichen Berichtspflichten unterliegen. Es sind lediglich die Daten notwendig, die bereits in der Zollanmeldung anzugeben sind. Unternehmen, die diese Schwelle überschreiten, werden gegenüber der bisherigen Rechtslage ebenfalls entlastet: Die Vereinfachungen umfassen die Datenerhebung und Übermittlung von Herstellern an zugelassene CBAM-Einführer, die Berechnungsvorgaben für die Emissionen, die Vorschriften zur Verifizierung der Emissionen sowie die Berechnung der abzugebenden Zertifikate unter Berücksichtigung der CO2-Preise im Herstellungsland. Außerdem müssen sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Berichte sind künftig jährlich und erst zum 30. September des Folgejahres abzugeben. – Weitere Einzelheiten im GTAI-Artikel. GTAI vom 03.11.2025, (c /w. r.) Europäische Union Was muss bei Verteidigungsexporten beachtet werden? Weltweit steigen Verteidigungsausgaben und treiben die Nachfrage nach deutschen Exportgütern in die Höhe. Die GTAI gibt einen Überblick, welche Regeln und Vorschriften unter anderem zu beachten sind. Folgende Fragen und Sachverhalte werden beleuchtet: ∙ Welche Gütergruppen sind betroffen? ∙ „Catch-all“-Regelungen ∙ Wer genehmigt die Ausfuhren? ∙ Welche Kriterien sind relevant? ∙ Welche Genehmigungsarten gibt es? ∙ Embargo heißt Ausfuhrverbot! ∙ Worauf ist bei einem Antrag auf Genehmigung zu achten? ∙ Was hilft bei Rechtsunsicherheit? GTAI vom 05.09.2025, (c/w. r.) USA Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den US-Handelsmaßnahmen Die neuen US-Zölle werfen viele Fragen auf – doch was bedeuten sie konkret für Unternehmen? Der GTAI-Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen Handelsmaßnahmen und fasst wichtige Quellen für Sie zusammen. – Die Themen werden regelmäßig aktualisiert: Allgemein: ∙ Länderbezogene Zusatzzölle (IEEPA) ∙ Reziproke Zölle (IEEPA) ∙ Stahl- und Aluminiumprodukte (Sec. 232) ∙ Kupfer (Sec. 232) ∙ Holz (Sec. 232) ∙ Kfz und Kfz-Teile (Sec. 232) ∙ Lkw und Lkw-Teile sowie Busse (Sec. 232) ∙ E-Commerce/de-minimis-Regelung ∙ Gegenmaßnahmen ∙ Die neuen US-Zölle sorgen weltweit für Diskussionen GTAI vom 27.10.2025, (c/w. r.) USA Einfuhrzölle auf Einfuhren von Kfz und Kfz-Teilen (Update) Für Kfz und Kfz-Teile mit Ursprung EU werden in den USA rückwirkend seit 1. August Einfuhrzölle in Höhe von 15 Prozent erhoben. Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge, die unter folgende Zolltarifnummern fallen: 8703.22.01, 8703.23.01, 8703.24.01, 8703.31.01, 8703.32.01, 8703.33.01, 8703.40.00, 8703.50.00, 8703.60.00, 8703.70.00, 8703.80.00, 8703.90.01, 8704.21.01, 8704.31.01, 8704.41.00, 8704.51.00, 8704.60.00. Informationen über die Einfuhrzollsätze für Autos und Fahrzeugteile aus anderen Ländern, ein Verweis auf eine Liste des USZolls für Kfz-Teile sowie Links auf die US-Rechtsvorschriften sind weitere Inhalte des GTAI-Artikels. GTAI vom 31.10.2025, (c/w. r.) 20 Außenwirtschaftsnachrichten 6 | Dezember 2025 /Januar 2026 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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