Rechtliche Rahmenbedingungen in der Golfregion – Chancen und Herausforderungen für deutsche Unternehmen Die Golfstaaten – darunter die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Bahrain und Oman – haben sich in den letzten Jahren zu äußerst dynamischen Wirtschaftsräumen entwickelt. Internationale Unternehmen sehen in der Region nicht nur eine hohe Kaufkraft, sondern auch langfristige Chancen durch ambitionierte Diversifizierungsstrategien, Megaprojekte und eine zunehmend unternehmensfreundliche Politik. Insbesondere Kuwait, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bieten deutschen Unternehmen vielfältige Geschäftsmöglichkeiten. Der hohe Investitionsbedarf, ambitionierte Entwicklungspläne (wie Kuwait Vision 2035, Qatar National Vision 2030 oder die VAE-Strategie „We the UAE 2031“) und eine traditionell offene Haltung gegenüber internationalen Partnern machen die Region attraktiv. Doch wer in der Golfregion geschäftlich tätig werden will, muss sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen, die sich in vielerlei Hinsicht von europäischen Standards unterscheiden. Rechtliche Vielfalt statt Einheitlichkeit Die rechtlichen Grundlagen in den Golfstaaten setzen sich aus einer Kombination islamischen Rechts, zivilrechtlichen Elementen und teilweise dem angelsächsischen Common Law zusammen. Einheitliche Regeln, wie man sie etwa aus der EU kennt, existieren nicht. Jedes Land verfolgt seine eigene Gesetzgebung in Bereichen wie Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Handelsrecht. In den Vereinigten Arabischen Emiraten etwa gibt es sowohl bundesstaatliche als auch emiratsbezogene Vorschriften – zudem herrschen in den zahlreichen Freihandelszonen teils eigene Regelungen, die für ausländische Investoren besonders attraktiv sein können. Wege zum Markteintritt Für den Markteintritt bieten sich unterschiedliche Wege an: von der Gründung einer lokalen Gesellschaft über Joint Ventures mit lokalen Partnern bis hin zu Handelsvertretungen oder dem Betrieb innerhalb einer Freihandelszone. Während früher in vielen Golfstaaten für lokale Gesellschaften eine Mehrheitsbeteiligung durch einheimische Partner vorgeschrieben war, wurden die Regularien in den letzten Jahren liberalisiert. In den VAE und Saudi-Arabien ist in vielen Branchen mittlerweile eine hundertprozentige Auslandsbeteiligung erlaubt – allerdings bestehen nach wie vor Sektoren, in denen lokale Partnerschaften vorgeschrieben oder faktisch unumgänglich sind, etwa bei öffentlichen Ausschreibungen oder bestimmten genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Chancen und Risiken internationaler Kooperationen Internationale Kooperationen wie Joint Ventures oder Handelsvertretungen bieten Chancen, bringen aber auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Bei Joint Ventures sollte der Vertrag sehr detailliert ausgearbeitet werden, mit klaren Regelungen zu Kapitalbeteiligung, Gewinnverteilung, Entscheidungsprozessen und der Beilegung von Konflikten. Handelsvertreter genießen in einigen Staaten einen gesetzlichen Schutz – beispielsweise durch exklusive Vertriebsrechte oder Kündigungsschutz –, was für die Vertragsgestaltung entscheidend ist. In Freihandelszonen wiederum gelten oft eigene Regelwerke, die unternehmerische Aktivitäten erleichtern, allerdings auch Einschränkungen beim Zugang zum nationalen Markt mit sich bringen können. Gesellschaftsformen, Lizenzen und Steuern Rechtlich gesehen sind für Investoren und Unternehmer vor allem Fragen rund um die Gesellschaftsform, die Lizenzierung und das Vertragsrecht relevant. Ohne gültige Handels- oder Gewerbelizenz kann kein Geschäft rechtsgültig betrieben werden. Die steuerliche Landschaft befindet sich im Wandel: Die Einführung einer Mehrwertsteuer sowie die Etablierung von Körperschaftssteuern verändern die Rahmenbedingungen insbesondere für Unternehmen, die langfristig planen. Beim Vertragsrecht sind landesspezifische Besonderheiten zu beachten – etwa in Bezug auf Haftungsklauseln, Gerichtsstandsvereinbarungen oder die rechtliche Durchsetzbarkeit bestimmter Regelungen. 7 Außenwirtschaftsnachrichten 5 | Oktober/November 2025 Weltweit erfolgreich
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