USA erhöhen Zölle auf Stahlimporte Der Zollsatz steigt von 25 auf 50 Prozent. Für das Vereinigte Königreich gilt derzeit eine Ausnahme. Annex 1 wurde überarbeitet, um zusätzliche Stahlderivate hinzuzufügen. GTAI vom 20.06.2025, (c/w.r.) USA erhöhen Zölle auf Aluminiumimporte Aluminiumeinfuhren werden ab dem 4. Juni 2025 mit zusätzlichen Zöllen in Höhe von 50 Prozent belastet. Für das Vereinigte Königreich gelten derzeit noch 25 Prozent. GTAI vom 09.06.2025, (c/w.r.) US-Zusatzzölle gelten nicht kumulativ Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, dürfen nicht kumulativ angewendet werden. Andere Zölle finden zusätzlich Anwendung. CBP veröffentlicht Leitfaden mit konkreten Hinweisen. GTAI vom 04.06.2025, (c/w.r.) EU – CBAM Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Feedback einreichen. Zum Hintergrund Aktuell führt die EU-Kommission eine Konsultation zur Ausweitung des Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 an der Konsultation teilnehmen. Die Konsultation betrifft die Frage einer möglichen Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Erzeugnisse, Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken und Vorschriften für Strom sowie zu den potenziellen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und administrativen Auswirkungen. Ziel der Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs ist es, Carbon Leakage zu verhindern. Dabei würde die Produktion nachgelagerter Erzeugnisse, die bisher nicht dem CBAM unterliegen, in ein Drittland verlegt, in dem die Kosten für die Produktion CO2intensiver Produkte geringer sind. Gleichzeitig soll mit der Ausweitung das Risiko einer Umgehung reduziert werden. GTAI vom 04.07.2025, (c/w.r.) Einigung über CBAM-Vereinfachungen Der Vorschlag sieht mehr Ausnahmen, vereinfachte Verfahren und längere Fristen vor. EU-Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung zum Vorschlag erzielt. Der wichtigste Änderungsvorschlag betrifft die de-minimisSchwelle. Bisher unterliegen Einfuhren ab 150 Euro pro Sendung der CBAM-Verordnung. Das soll sich ändern: Die neue de-minimis-Schwelle soll bei 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr liegen. Importeure, deren Einfuhren diese Schwelle nicht überschreiten, unterliegen keinen zusätzlichen Berichtspflichten. Es sind lediglich die Daten notwendig, die bereits in der Zollanmeldung anzugeben sind. Darüber hinaus wird der Status „Zugelassener CBAM-Anmelder“ eingeführt. Das betrifft die Importeure, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr einführen. Nähere Informationen und zu den verlängerten Berichtspflichten im Text. GTAI vom 03.07.2025, (c/w.r.) Nordmazedonien Zollsenkung für Industrieprodukte und Marktöffnung für US-Waren Nordmazedonien senkt die Zölle auf 67 Industrieprodukte und schafft die Einfuhrzölle auf US-Waren ab. Gleichzeitig modernisiert das Land sein Zollgesetz nach EU-Vorbild. GTAI vom 28.06.2025, (c/w.r.) 23 Außenwirtschaftsnachrichten 4 | August/September 2025 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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