Außenwirtschaftsnachrichten 03/2025

Arbeitshilfe für die TÄGLICHE PRAXIS! Hilfen zur Einreihung von Waren in das Harmonisierte System (HS) Das HS stellt ein Warenverzeichnis dar, welches auf einem sechsstelligen Code basiert. Es wurde 1983 eingeführt. Alle fünf Jahre wird es aktualisiert und zum 1. Januar angewendet. Die aktuelle Ausgabe des HS ist 2022 in Kraft getreten. Die Europäische Union ist neben den einzelnen Mitgliedstaaten Vertragspartei des HS-Übereinkommens. Angewendet wird es von derzeit 211 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen. Die Mehrzahl aller Zolltarife basiert auf dieser internationalen Nomenklatur. Sie umfasst ungefähr 5000 Warengruppen, die durch den Code bezeichnet und gemäß festen Regeln in einer rechtlichen und logischen Struktur angeordnet sind. Das HS ist nach Wirtschaftszweigen oder Materialkomponenten gegliedert. Einfuhrwaren werden im Einfuhrrecht über das Harmonisierte System (HS) definiert. Umgangssprache und Tarifsprache stimmen sehr oft nicht überein; sprachliche Korrektheit ist allerdings für die zutreffende Einreihung einer Ware in das Harmonisierte System (HS) unabdingbar. Wird dies nicht beachtet, so können unzutreffende Tarifierungen die Folge sein. Die Allgemeinen Vorschriften (AV) Die Vorgaben der „richtigen“ Einreihung enthält das Harmonisierte System selbst: in den Allgemeinen Vorschriften (AV) sind die sechs – teilweise tiefer gegliederten – Anwendungsgrundsätze normiert. Bedingt durch die Internationalität des Übereinkommens präzisiert das HS-Übereinkommen in den AV klare Handlungsanweisungen: in sämtlichen Vertragsstaaten soll das HS in gleicher Weise ausgelegt werden. Im Einzelnen bestimmt beziehungsweise bestimmen die ∙ AV 1 die Bedeutung und Tragweite der einzelnen Bestandteile der HS-Nomenklatur, ∙ AV 6 den Weg zum Auffinden der zutreffenden Unterposition des HS, ∙ AV'en 2, 3b, 4 und 5 den Geltungsbereich der Positionen und Unterpositionen des HS, welcher in den dort genannten Fällen erweitert wird, ∙ AV'en 3 und 6 die Lösung von Konkurrenzproblemen, wenn zwei oder mehr Positionen bzw. Unterpositionen für dieselbe Ware in Betracht zu ziehen sind. Elementare Bedeutung hat die AV 1, denn dort wird klargestellt, dass vom Stufenaufbau der Nomenklatur (= Überschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel, Wortlaut der Positionen sowie Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln) die ersten drei Stufen lediglich Hinweise ohne rechtliche Wirkung haben, während Wortlaut der Position/Unterposition und Anmerkungen zu den Abschnitten/Kapiteln rechtlich erheblich sind. Schema der HS-Nomenklatur Das Schema der HS-Nomenklatur folgt insbesondere dem Produktionsprinzip, wonach die auf höherer Produktionsstufe hergestellte Ware einer höheren Ebene zuzuweisen ist. Das Schema der HS-Nomenklatur folgt insbesondere dem Produktionsprinzip Letztlich findet dieses Prinzip auch Ausdruck in der AV 6, wonach im Falle von Konkurrenzen zwischen zwei oder mehr für dieselbe Ware in Betracht kommenden Positionen und Unterpositionen des HS die letztere Position/Unterposition zu wählen ist. Auch die schlagwortartige Formulierung: Zweck vor Stoff zeigt das Prinzip auf, denn stets ist davon auszugehen, dass es sich bei Waren mit bestimmten Verwendungszwecken in aller Regel um höherwertige verarbeitete Waren handelt. Über das HS hinausgehende nationale Unterteilungen sind zulässig, soweit diese den sechsstelligen HS-Codenummern hinzugefügt und codiert werden (vgl. Art. 3 Abs. 3 HS-Übereinkommen). Auch hierfür gelten die AV gleichermaßen. Hierzu ein Beispiel: Ware HS Code Kupferdraht = Draht aus Kupfer = Codenummer 7408 ist dieser Kupferdraht mit einer Isolierschicht ummantelt handelt es sich um einen „isolierten“ Draht der Codenummer 8544 Die Konsequenz können unterschiedliche Zollsätze sein (zum Beispiel Zolltarif Kanada: 7408 ... = zollfrei; 8544 ... = 3 %). Ein Beispiel: Ware HS Code Eisenerz = 2601 Roheisen in Blöcken = 7201 Bleche aus nichtlegiertem Stahl = 7208 Personenkraftfahrzeuge = 8703 24 Außenwirtschaftsnachrichten 3 | Juni/Juli 2025 Tipps für die Außenwirtschaftspraxis

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