Außenwirtschaftsnachrichten 03/2025

Ukraine Neues Freihandelsabkommen zwischen EFTA und Ukraine Das neue Abkommen zwischen den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und der Ukraine wird das bisherige von 2010 ersetzen, sobald es in Kraft tritt. Es enthält u. a. Kapitel über digitalen Handel, kleine und mittlere Unternehmen sowie Handel und nachhaltige Entwicklung. Es gibt auch aktualisierte Regeln für den Warenhandel, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen, Handelserleichterungen, öffentliche Ausschreibungen, technische Zusammenarbeit und den Schutz geistigen Eigentums. GTAI vom 11.04.2025, (c/w.r.) EU CBAM – Registrierung als zugelassener Anmelder Die Durchführungsführungsverordnung enthält Details zum Verfahren. Die EU-Kommission stellt zusätzliche Informationen bereit. 2026 beginnt die Umsetzungsphase der CBAM-Verordnung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch „zugelassene CBAM-Anmelder“ vom CBAM betroffene Ware importieren. Die Antragstellung hierfür begann am 31. März 2025. Mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 liegen nun die Durchführungsbestimmungen für die Einreichung von Anträgen und deren Prüfung sowie die Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Status als zugelassener CBAM-Anmelder vor. Die Vorschläge zur Vereinfachung der CBAM-Verordnung sehen eine deutliche Reduzierung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten vor, sodass zahlreiche Importeure den Status nicht beantragen müssten. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen. Nach aktueller Rechtslage ist der Status als zugelassener CBAM-Anmelder ab 2026 Pflicht. Die Europäische Kommission empfiehlt Importeuren, die die geplante neue De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr überschreiten, die Genehmigung so früh wie möglich zu beantragen. Einführer, deren Importe die Schwelle nicht überschreiten, sollten mit der Antragstellung bis Herbst warten. GTAI vom 28.03.2025, (c/w.r.) EU 16. Sanktionspaket gegenüber Russland Zum dritten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine hat die EU das 16. Sanktionspaket beschlossen. Die aktuellen Sanktionen betreffen vor allem die russische Schattenflotte und beinhalten neue Einschränkungen und Verbote in den Bereichen Energie, Handel, Verkehr, Infrastruktur und Finanzdienstleistungen. Unter anderem ist der Import russischen Primäraluminiums verboten und der Export bestimmter Produkte, die für die russische Rüstungsindustrie relevant sind, wird untersagt. Außerdem werden Handelsbeschränkungen erstmals auch gegenüber Belarus ausgeweitet. Die GTAI hat Informationen zu EU-Sanktionen gegenüber Russland in einem Überblick zusammengefasst: https://www.gtai. de/de/trade/russland/zoll/eu-sanktionen-gegenueber-russland-811200 GTAI vom 06.03.2025, (c/w.r.) 20 Außenwirtschaftsnachrichten 3 | Juni/Juli 2025 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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