Ursprungszeugnisse online beantragen – ein innovatives Angebot Ihrer Industrie- und Handelskammer Informationen | Ansprechpartner: IHK Chemnitz Annaberg marie.reuter@chemnitz.ihk.de Chemnitz wolfgang.reckel@chemnitz.ihk.de Freiberg silke.brunn@chemnitz.ihk.de Plauen uta.eichel@chemnitz.ihk.de Zwickau margit.borchardt@chemnitz.ihk.de IHK Dresden berthold.julianna@dresden.ihk.de boehme.liane@dresden.ihk.de hahnewald.romy@dresden.ihk.de rasokat.nicole@dresden.ihk.de IHK zu Leipzig anne.gerritzen@leipzig.ihk.de nadine.thieme@leipzig.ihk.de © irinastrel123 - stock.adobe.com www.sachsen.ihk.de Für verschiedene Warenarten Carnets können für unterschiedliche Warenarten verwendet werden. Zu den drei Basisanwendungen gehören Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster. Hierunter fallen beispielsweise Werkzeuge, Foto- und Filmausrüstung, Musikinstrumente, Equipment für Konzert- und Theaterveranstaltungen, Messinstrumente, Ausstellungsstücke für Industrie- und Fahrzeugmessen oder auch Kleidungsstücke und Schmuck. Nicht erlaubt hingegen sind z. B. verderbliche und zum Verzehr bestimmte Waren, Ausrüstungen, die der gewerblichen Herstellung von Waren oder der Ausbeutung von Bodenschätzen dienen oder gegen Entgelt ins Ausland zu vermietende bzw. verliehene Waren. Zu beachten ist: Nicht alle Länder lassen das Carnet für sämtliche oben genannte Zwecke zu. Einige Länder wie etwa Katar erkennen Carnets nur für die vorübergehende Einfuhr von Messe- bzw. Ausstellungsgütern an, nicht jedoch für Berufsausrüstung oder Warenmuster. Welche Länder das Carnet-Verfahren für welche Güter akzeptieren, können Unternehmen bei ihrer IHK erfragen. dern er lässt sich bequem, ortsunabhängig, zeit- und kostensparend per Mausklick versenden. Ein weiterer, großer Vorteil: Das elektronisch beantragte Carnet wird von der IHK ausgedruckt, sodass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller weder einen Drucker benötigt noch FormularVordrucke aus dem Fachverlag organisieren und vorhalten muss. Einfach per Mausklick den Antrag zur IHK senden und das fertige Carnet entweder selbst abholen, abholen lassen oder komfortabel per Post zuschicken lassen. Die Internationale Handelskammer (ICC) strebt eine vollständige Digitalisierung des internationalen Zollverfahrens Carnet im Jahr 2027 an – von der Antragstellung bis zur abschließenden Abwicklung des „Re-Imports“ der vorübergehend eingeführten Güter. Übergangsweise ist die Carnet-Beantragung in Papierform weiterhin möglich. Die Registrierung für die elektronische Carnet-Beantragung erfolgt unter: www.e-ata.de Mehr Details zur „Elektronischen Antragstellung Carnet ATA/ CPD“ stehen in einem Handbuch, das über den angegebenen QR-Code aufrufbar ist. Für weitere Informationen rund um das Thema Carnet stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammern gern zur Verfügung. 22 Außenwirtschaftspraxis
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