78 Länder – ein einheitliches Zollverfahren Das Carnet-System basiert auf internationalen Abkommen der Weltzollorganisation (WCO). Bis heute haben 78 Staaten die Abkommen ratifiziert und erkennen das Carnet an. Dabei sichern die Zollbehörden dieser Länder die geltenden Regeln bei der Warenabfertigung zu, aber nur unter einer Bedingung: Ein Bürge haftet gegenüber den jeweiligen Zollverwaltungen. In Deutschland ist dieser Bürge die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Befugnis zur Ausstellung von Carnets hat sie den 79 Industrie- und Handelskammern übertragen. Der entscheidende Vorteil dieses multilateralen Carnet-Systems ist, dass Unternehmen ein- und dasselbe Zollpapierscheinheft – wie das Carnet auch genannt wird – in allen 78 Staaten bei der Ein- bzw. bei der Wiederausfuhr verwenden können. Ein Carnet ist in der Regel für ein Jahr gültig und kann gleich für mehrere Reisen in ein oder auch in alle anderen Carnet-Partnerländer ausgestellt werden. Das eCarnet – Schneller durch den Zoll – in Zukunft papierlos Für Waren, die nur vorübergehend in Drittländer ausgeführt werden, können Unternehmen entweder das traditionelle Zollverfahren der „Vorübergehenden Verwendung“ oder das von den IHKs angebotene „Carnet A.T.A./C.P.D.“ nutzen. Jetzt soll dieses bewährte, aber immer noch mit Papierdokumenten abgewickelte Verfahren digitalisiert werden und mittelfristig als sogenanntes eCarnet im Einsatz sein. Die Digitalisierung des Verfahrens erfolgt in zwei Schritten – von der elektronischen Antragsstellung bis hin zum volldigitalen eCarnet. Unternehmen und natürliche Personen, die bestimmte Waren nur vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchten, müssen diese nicht klassisch verzollen: Wenn sie bei ihrer Industrie- und Handelskammer ein sogenanntes Carnet (Carnet A.T.A. / Carnet C.P.D. für Taiwan) beantragen, können sie hierfür von einem vereinfachten Verfahren profitieren. Während im herkömmlichen Zollprozess eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwendung erforderlich wäre, bietet das Carnet-Verfahren eine ganze Reihe von Vorteilen. Insbesondere erfolgt die Abfertigung beim ausländischen Zoll schneller und einfacher. Zudem müssen an den Zollstellen des Drittlandes keinerlei Barsicherheiten hinterlegt werden, wie sie im üblichen Verfahren – oftmals in Landeswährung – verlangt werden. Antrag per Mausklick senden Die Vorzüge des Verfahrens sollen möglichst rasch auch digital realisierbar sein: Schon heute kann ein Carnet elektronisch beantragt werden. So muss der Antrag nicht mehr persönlich während der Service-Zeiten oder postalisch zur IHK gebracht werden, son21 Außenwirtschaftsnachrichten 09/2023 Außenwirtschaftspraxis
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