Ursprungszeugnisse online beantragen – ein innovatives Angebot Ihrer Industrie- und Handelskammer Informationen | Ansprechpartner: IHK Chemnitz Annaberg marie.reuter@chemnitz.ihk.de Chemnitz wolfgang.reckel@chemnitz.ihk.de Freiberg silke.brunn@chemnitz.ihk.de Plauen uta.eichel@chemnitz.ihk.de Zwickau margit.borchardt@chemnitz.ihk.de IHK Dresden berthold.julianna@dresden.ihk.de boehme.liane@dresden.ihk.de hahnewald.romy@dresden.ihk.de rasokat.nicole@dresden.ihk.de IHK zu Leipzig anne.gerritzen@leipzig.ihk.de nadine.thieme@leipzig.ihk.de © irinastrel123 - stock.adobe.com www.sachsen.ihk.de ARBEITSHILFE FÜR DIE TÄGLICHE ARBEIT weise umgesetzt: Ab 1. Juli 2025 müssen Lebensmittel für den Einzelhandel das neue Label tragen. Bis dahin verringern die britischen Zollbehörden die Kontrolldichte sukzessive von zehn auf fünf Prozent. Bei der Einigung handelt es sich um eine politische Vereinbarung. Die Umsetzung erfolgt aufseiten der EU mittels verschiedener Verordnungen, denen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen müssen. Für Arzneimittel gibt es ebenfalls eine Lösung Ein weiterer Streitpunkt zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich war die Verfügbarkeit von Medikamenten. Hier galten bisher die Bestimmungen des EU-Binnenmarktes, sodass es für Einfuhren aus Großbritannien höhere Hürden gab. Die Einigung sieht ein duales Regulierungsregime vor, sodass in Großbritannien zugelassene Arzneimittel auch in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen. Zusätzlich gilt eine Kennzeichnungspflicht mit dem Label „UK only“. Zum Hintergrund Das Nordirland-Protokoll ist Teil des Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Ziel des Protokolls ist es, eine Zollgrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland zu vermeiden. So ist eine Zollgrenze zwischen Großbritannien und Nordirland entstanden, die im Alltag für britische Unternehmen zu höherem Bürokratieaufwand geführt hat. Die nun getroffene Einigung, der sogenannte Windsor Framework, ergänzt das bestehende Protokoll. Neben Fragen der Zollgrenze enthält sie weitere Bestimmungen zu bisher strittigen Themen wie Mehrwertsteuer oder die Rolle des Europäischen Gerichtshofs. Keine Änderungen im Warenverkehr EU–Nordirland Alle Vereinfachungen gelten für den Warenverkehr von Großbritannien (England, Schottland, Wales) nach Nordirland. Im Warenverkehr von Deutschland/der EU nach Nordirland ändert sich nichts. Lieferungen werden weiterhin als intraEU-Handel gesehen und bleiben somit innergemeinschaftliche Lieferungen. Stefanie Eich, GTAI 21 Außenwirtschaftsnachrichten 04/2023 Außenwirtschaftspraxis
RkJQdWJsaXNoZXIy ODM4MTk=