LÄNDERINFORMATIONEN Ukraine USA Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Mobilfunk – in EU-Roamingzone aufgenommen Die EU nimmt die Ukraine in die EU-Roamingzone auf und erleichtert damit den grenzüberschreitenden Mobilfunk – eine weitere Maßnahme auf dem Weg zu einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine und ein weiterer Schritt in der Harmonisierung von Normen und Standards. GTAI vom 22.03.2023 (c/w.r.) Ausnahmen von Zusatzzöllen für Waren aus China verlängert Befristete Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf chinesische Waren gelten mit Unterbrechung seit dem Jahr 2020. Ende 2022 wurden sie erneut bis zum 30.09.2023 verlängert. Ein Link mit weiteren Informationen zu den Ausnahmen der betroffenen Produkte findet sich im GTAI-Artikel. GTAI vom 10.02.2023 (c/w.r.) Vereinigtes Königreich: Einigung über vereinfachten Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich über neue Regelungen für den Warenverkehr zwischen Nordirland und Großbritannien geeinigt. Besonders der Handel mit Lebensmitteln wird einfacher. Im Warenverkehr von Deutschland/der EU nach Nordirland ändert sich dadurch nichts. Lieferungen aus der EU nach Nordirland werden weiterhin als intra-EU-Handel gesehen und bleiben somit innergemeinschaftliche Lieferungen. Für Lieferungen aus England, Schottland und Wales werden sogenannte grüne und rote Lkw-Spuren in den Häfen eingerichtet. Die Nutzung hängt vom Bestimmungsort der Waren ab: Waren, die in Nordirland bleiben, können die sogenannte green lane nutzen. Die Datenanforderungen sind im Vergleich zu einer vollständigen Zollanmeldung deutlich reduziert: Statt über 80 sind lediglich 21 Datenelemente notwendig. Die Informationen betreffen vor allem die Ware (Warenbeschreibung, Gewicht, Wert) und die Beförderung beziehungsweise das Transportmittel. Lieferungen, die für Irland oder für einen anderen EU-Mitgliedsstaat bestimmt sind, werden weiterhin zollrechtlich behandelt. Dafür ist eine Zollanmeldung notwendig. Logistikunternehmen sind verpflichtet, den Bestimmungsort der von ihnen transportierten Waren vorab anzugeben. Dies erfolgt über eine digitale Datenbank. EU-Behörden erhalten Zugriff auf die relevanten Daten. Vereinfachungen sind abhängig von Vertrauenswürdigkeit (trusted trader scheme) und Warenkategorie (not at risk goods. Weitere Einzelheiten im Artikel der GTAI. GTAI vom 02.03.2023 (c/w.r.) Sanktionen gegenüber Russland wie EU Großbritannien hat wie bereits bisher das neue, zehnte Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland übernommen. Die Verbote im Warenverkehr betreffen sowohl den Export bestimmter Güter als auch damit verbundene Dienstleistungen, unter anderem: Militärische Güter und Technologie, Dual-UseGüter, kritische Industriegüter und Technologie gemäß Schedule 2A der Verordnung, Bereitstellung von Dienstleistungen in Bezug auf militärische Aktivitäten, energiebezogene Waren und Dienstleistungen. GTAI vom 02.03.2023 (c/w.r.) 14 Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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