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„Wir werden unsere Strukturen verändern müssen, um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des Freistaates zu sichern.“ 1.797 GESETZE MIT 52.401 EINZELNORMEN 2.866 RECHTSVERORDNUNGEN MIT 44.475 EINZELNORMEN „Wir schauen uns jede Regelung einzeln an und nehmen unnötige Belastungen zurück.“ 8 Seite BÜROKRATIE „Wir werden unsere Strukturen verändern müssen ...“ Chef der Staatskanzlei Dr. Andreas Handschuh Aktuell gelten in Deutschland auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen. Da stellt sich natürlich die Frage: Ist die Regulierungswut noch einhegbar? In Sachsen gibt es jetzt eine Koordinierungsstelle Bürokratieentlastung, angebunden an die Sächsische Staatskanzlei. Wir sprachen mit dem Chef der Staatskanzlei Dr. Andreas Handschuh über Wege, die das Land Sachsen beim Bürokratieabbau zu beschreiten vorhat. Guten Tag, Herr Dr. Handschuh. Die sächsische Staatsregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Bürokratieentlastung beschlossen. Auch die Organisationsstruktur des öffentlichen Dienstes soll auf Landesebene mit einer Untersuchung hinterfragt werden. Was geschieht aber dann mit den Ergebnissen dieser Untersuchung und bis wann geht diese? Dr. Handschuh: Im Juni 2025 wurde eine umfassende Analyse der Aufgaben und Standards im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen gestartet. Das Ziel besteht darin, Verwaltungsleistungen zu optimieren, Prozesse zu vereinfachen und diese verstärkt zu digitalisieren, damit sie effizient und mit weniger Personal bewältigt werden können. Die Ressorts sind aufgefordert, bis Oktober Strukturveränderungs- und Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu benennen. Bis Ende des Jahres werden daraus konkrete Arbeitspakete geschnürt und dem Kabinett vorgelegt. Die Ergebnisse fließen in die Haushaltsaufstellung für die Jahre 2027/2028 ein. Klar ist: Für spürbare Effekte der Bürokratieentlastung müssen wir Prozesse beschleunigen und Verwaltungsleistungen verlässlich erbringen. Wir werden unsere Strukturen verändern müssen, um die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des Freistaates zu sichern. Geplant ist, bis 2027 die Zahl der Bewilligungsstellen zur Förderung von Projekten und Maßnahmen in Sachsen von 56 auf fünf zu reduzieren. Dadurch werden ja auch im besten Falle Stellen in der Verwaltung reduziert. Was geschieht dann mit den mit diesen Prozessen beschäftigten Menschen? Und werden hier gar auch Gelder eingespart? Dr. Handschuh: Sachsen hat eine Förderlandschaft, die aktuell von einer Vielzahl an staatlichen Behörden und kommunalen Gebietskörperschaften ver- waltet wird. Um die Ausreichung von Fördermitteln für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu vereinfachen und zu verbessern, müssen wir den Fördervollzug deutlich konzentrieren. Dieser Prozess wurde nun angestoßen.

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