„Uns ist bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen der Sächsischen Aufbaubank versuchen, ihrem Auftrag so gut wie möglich gerecht zu werden. Aber es braucht eine bundesweit einheitliche und wirtschaftsfreundliche Regelung. Unser Anliegen richtet sich an die politischen Entscheidungsträger, damit sie jetzt schnell für eine praktikable Lösung sorgen. Es ist unsere Aufgabe, für die Unternehmen einzutreten – und das tun wir hier mit Nachdruck“, so Magerl. Die Rückforderungen müssten auf klare, nachweisbare Überzahlungen beschränkt bleiben, die Prüfungen sollten gezielt und nicht flächendeckend erfolgen. Falls Rückzahlungen fällig würden, müssten sie steuerlich absetzbar sein, bei ausreichend langen Fristen. „Es geht hier nicht nur um Zahlen auf einem Bescheid – es geht um Existenzen. Diese Rückforderungen treffen viele Betriebe in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Eine faire Lösung muss den ursprünglichen Zweck der Hilfen respektieren und darf Betriebe nicht in wirtschaftliche Bedrängnis bringen“, betont Magerl. Und genauso steht es für Janko Lang: „Damals stand meine Existenz auf dem Spiel, und das ist jetzt eine neue Belastung.“ - jad Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 15.000 Euro ausgezahlt; dahinter steht der Anspruch, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Jetzt, fünf Jahre später, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Sächsische Aufbaubank angewiesen, ein sogenanntes Rückmeldeverfahren einzuleiten. Und das betrifft rund 70.000 Unternehmen, die jetzt aufgefordert werden nachzuweisen, wie sie die Corona-Soforthilfen verwendet haben. Janko Lang, damals noch Einzelkämpfer, heute mit zwei Beschäftigten, gehört dazu. Bürokratische Hürden und Unsicherheiten Langs Steuerberater hat die Unterlagen in seinem Auftrag eingereicht. Daraufhin erhält er den Bescheid, dass er die 9.000 Euro, die er erhalten hat, in vollem Umfang zurückzahlen soll. Schon im vergangenen Jahr musste er die 2.000 Euro Corona-Hilfe der Stadt Leipzig zurückzahlen. „Die Alternative damals wäre gewesen, Grundsicherung zu beantragen. Dann müsste ich heute nichts zurückzahlen. Unabhängig davon, ob ich das gemacht hätte: Es haben auf jeden Fall die Informationen gefehlt, anhand derer ich die Folgen meiner Entscheidung hätte abschätzen können“, so Janko Lang. Peggy Hutschenreuter, Mitgliederbetreuerin bei der IHK zu Leipzig, kennt solche Sorgen – Anrufe betroffener Unternehmer erreichen sie täglich, und nach Handlungsmöglichkeiten fragen sie alle. „Wir sehen viel Verzweiflung, und ich würde gern mehr tun, um den Unternehmen zur Seite zu stehen“, sagt sie. Sie rät den Unternehmen, es nicht zu ignorieren, wenn sie angeschrieben werden, sondern am Rückmeldeverfahren teilzunehmen, um sich keine Wege zu verbauen. Unklare Kommunikation der Förderkriterien IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fabian Magerl fordert von der Politik schnelles Handeln: „Niemand darf für Unklarheiten in der Kommunikation der Förderkriterien nachträglich bestraft werden.“ Während in anderen Bundesländern oft nur stichprobenartig geprüft werde, müssten in Sachsen alle betroffenen Unternehmen Nachweise über ihren Liquiditätsengpass in den Monaten der Corona-Krise erbringen. Kontakt für betroffene Unternehmen Hauptgeschäftsführer Dr. Fabian Magerl: „Betriebe nicht in Bedrängnis bringen“ 25 IHK zu Leipzig Magazin „Wirtschaft“ Ausgabe Frühjahr 2025 Engagement
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