Am 9. Februar 2023 beschloss der Stadtrat der Stadt Leipzig die Einführung der Beherbergungssteuer zum 1. April 2023. Diese gilt in allen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Campingplätze etc. Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent auf entgeltliche Übernachtungsleistungen und wird von den Gästen anhand der jeweils geltenden Preise in den Einrichtungen pro einzelne Übernachtung (inklusive Umsatzsteuer) erhoben.
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, der DEHOGA Sachsen e. V. sowie die Leipzig Hotel Alliance haben sich kritisch zur Einführung positioniert. Auch die Forderung nach einem angemessenen Einführungszeitraum (Vorlauf mindestens 3 Monate) fand kein Gehör. Da die Erträge in den Gesamthaushalt fließen, ist zudem noch ungewiss, inwieweit die höheren Haushaltseinnahmen für die Förderung des Tourismus verwendet werden.
Mit der Einführung der Beherbergungssteuer zum 1. April 2023 ergeben sich, insbesondere für die umsetzungspflichtigen Unternehmen, zahlreiche Fragen. Die Stadt Leipzig hat eine Infoseite zur Beherbergungssteuer geschaltet, auf der wesentliche Informationen bereitgestellt werden. Uns ist bewusst, dass für unsere Mitgliedsunternehmen dennoch viele Fragen unbeantwortet bleiben. Daher unsere Bitte an Sie: Senden Sie uns Ihre Fragen. Wir sammeln diese und tragen sie an die Stadt Leipzig heran. Nutzen Sie hierfür bitte unten stehendes Formular.