Weiterhin digitale Beteiligung bei Bauplanungen
Standortpolitik
09.03.2021
Die Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mittels Online-Beteiligungen und -Konsultationen bleibt erhalten.
Das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde aufgrund der noch anhaltenden Einschränkungen über den 31.03.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. So können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter erschwerten Bedingungen während der Corona-Pandemie durchgeführt werden. Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen kann damit weitgehend über das Internet erfolgen. Von Vor-Ort-Erörterungsterminen kann abgesehen werden. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist stattdessen eine Telefon- oder Videokonferenz möglich. Auch für bereits begonnene Verfahren können die Vereinfachungen angewendet werden.
Im Gesetz ist eine Evaluation vorgesehen. Nach der Fristverlängerung soll geprüft werden, ob sich die Neuerungen bewährt haben und in das Regelverfahren übernommen werden können.
Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurde auch auf Drängen der IHK-Organisation verbessert. Die Vorhabenträger haben nun einen Anspruch darauf, dass ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden. Sie können einer solchen Veröffentlichung im Internet widersprechen, wenn die Gefahr besteht, dass Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, oder wenn wichtige Sicherheitsbelange dagegensprechen.
Ansprechpartner
Raumordnung | Bauleitplanung
Antje Beimel
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