Weiterbildungsförderung der SAB wird fortgesetzt
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28.08.2014
Das bisherige "Einzelbetriebliche Förderverfahren" der SAB, mit dem Weiterbildungen von Arbeitnehmern gefördert wurden, wird unter neuen Namen fortgesetzt. Die entsprechende Richtlinie "Berufliche Bildung" wurde am 25. August 2014 beschlossen.
Seit 2007 wurden in Sachsen 15 363 betriebliche Weiterbildungen mit einem Fördervolumen von 62,2 Millionen Euro gewährt. 2010 wurde der Weiterbildungsscheck Sachsen eingeführt, mit dem Arbeitnehmer unabhängig vom Arbeitgeber eine Förderung mittels Zuschuss zu ihrer individuellen Weiterbildung in Höhe von 80 Prozent erhalten können. Seit Einführung des Weiterbildungsschecks haben 10 909 Personen diesen Zuschuss in Anspruch genommen.
Auf Grund der großen Nachfrage hat die Sächsische Landesregierung am 25. August eine neue Richtlinie mit ähnlichem Inhalt verabschiedet.
Nähere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank
Ansprechpartner
Branchenberatung Industrie | Bau | Landwirtschaft
Christian Sablottny
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Telefon | 0341 1267-1305 |
Fax | 0341 1267-1420 |