WEG-Reform – Zertifizierter Verwalter
Dienstleistungen | Existenzgründung und Unternehmensförderung
12.01.2022
Am 1. Dezember 2020 wurde das Wohneigentumsgesetz (WEMoG) modernisiert und der Begriff des „zertifizierten Verwalters“ eingeführt. Dies heißt konkret: Jeder Wohnungseigentümer hat seit dem 1. Dezember 2022 Anspruch auf die Bestellung eines zertifizieren Verwalters.
Die zivilrechtliche Rechtsverordnung (ZertVerwV) dazu ist am 16.12.2021 in Kraft getreten und gilt ausschließlich für WEG-Verwalter. Die Zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Die Tätigkeit als Verwalter ist auch dann gewerberechtlich erlaubt, wenn kein Zertifikat vorliegt.
Nun stellen sich natürlich Fragen, die unbedingt beantwortet werden müssen: Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“? oder Welche Personen benötigen die Prüfung?
Die Antworten finden Sie auf der IHK-Branchenseite der Immobilienwirtschaft hier im Netz.
Auch weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Ansprechpartner
Branchenberatung Dienstleistungen
Ilka Bornschein
ilka.bornschein@ | |
Telefon | 0341 1267-1327 |
Fax | 0341 1267-1420 |