Verlängerung der Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
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16.06.2021
Die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen beim Kurzarbeitergeld werden um drei weitere Monate verlängert. Dies soll den Aufschwung unterstützen.
Betriebe, die bis Ende September Kurzarbeit einführen bzw. nach einer mehr als dreimonatigen Unterbrechung wiedereinführen, profitieren weiterhin von den vereinfachten Regelungen. Demnach kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind; normalerweise sind es 30 Prozent. Auf den Aufbau negativer Arbeitssalden wird verzichtet. Auch Leiharbeitskräfte können Kurzarbeitergeld erhalten.
Die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit werden weiterhin bis zum 30. September 2021 vollständig und vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2021 noch zu 50 Prozent in pauschalierter Form erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis zum 30. September begonnen wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Ansprechpartner
Beschäftigungspolitik und Fachkräftesicherung | Geschäftsfeldmanager Standortpolitik
Martin Steindorf
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Fax | 0341 1267-1422 |