VAE – Elektronische Beglaubigung von Handelsrechnungen am 1. März 2023

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28.02.2023

Verpflichtende Angabe der eDAS-Referenznummer bei Importzollanmeldung.

Mit Wirkung zum 1. März 2023 sind Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) ist anschließend verpflichtend in der Importzollanmeldung anzugeben. Die eDAS-Anwendung zur elektronischen Bescheinigung von Handelsrechnungen wird primär durch die Importeure in den VAE bzw. durch dritte Dienstleister vor Ort im Zusammenhang mit der Abgabe der Einfuhrzollanmeldung genutzt. Grundsätzlich können aber auch Exporteure in Deutschland die von ihnen ausgestellten Handelsrechnungen direkt über eDAS elektronisch bescheinigen lassen, bevor die Sendung in den VAE eintrifft. Dies könnte bei weitreichenden Lieferbedingungen (D-Klauseln) im Einzelfall notwendig sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Auskunft des MOFAIC (Tel: +97180044444 bzw. Kontaktformular) oder an die emiratische Botschaft in Berlin (Tel: + 49 (0) 30 516 51-6 bzw. E-Mail: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae).

Quelle. IHK Stuttgart

Ansprechpartner

IHK-Service

Anne Gerritzen

E-Mail anne.gerritzen@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1268
Fax0341 1267-1126