Unternehmer aufgepasst: Neue Formularfalle!
Presse
05.11.2015
Zahlreiche Unternehmen wenden sich derzeit verunsichert an die die IHK zu Leipzig. Offensichtlich sind erneut behördlich anmutende Faxmitteilungen im Umlauf, die Firmen mit zweifelhaften Eintragungsangeboten zur Zahlung von dreistelligen Geldbeträgen verpflichten sollen.
Dieses Mal befindet sich im Kopfbogen des Schreibens ein vogelähnliches Tier, das an den Bundesadler erinnert. Dahinter steht "Stadtname.Gewerbe-Meldung.de". Der Versender ist ein privates Unternehmen – die Europe REG Services Ltd., eine Gesellschaft englischen Rechts.
Unter der Überschrift "Eintragungsangebot zur Empfehlung Ihres Betriebes" wird ausgeführt, dass angeblich seit der internen Auflösung dezentraler Gewerbeverzeichnisse die Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse in der Bundesrepublik Deutschland durch die Zweigstelle Leipzig übernommen werde.
Unter dem Stichwort "Eintragungsdarstellung" wird ein "Standardeintrag incl. kostenlosem Bildeintrag" in dem elektronischen Branchenbuchverzeichnis "Stadtname.Gewerbe-Meldung.de" angeboten. Ein fettgedrucktes „gebührenfrei“ lässt vermuten, es handele sich um eine kostenfreie Leistung. Aber danach folgt der Hinweis, dass "der Preis für das Leistungspaket 348 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer pro Jahr" beträgt.
„Wer diesem Schreiben glaubt oder es nicht genau liest, wird in die Irre geführt. Es gibt offiziell weder ‚dezentrale Gewerbeverzeichnisse‘ noch eine ‚interne Auflösung‘, noch wird ‚die Abwicklung der Gewerbeverzeichnisse in der Bundesrepublik Deutschland durch die Zweigstelle Leipzig übernommen‘. Was hiermit gemeint ist, bleibt schleierhaft“, erläutert Rita Fleischer, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK zu Leipzig. „Hier wird wieder einmal ein amtliches Schreiben vorgetäuscht. Von offizieller Seite erhalten Gewerbetreibende nach einer Eintragung ins Handelsregister nur die Rechnung ihres Notars und die der Landesjustizverwaltung (Landesjustizkasse Chemnitz). Zahlungsaufforderungen und Rechnungen sollten genau unter die Lupe genommen werden. Jede weitere Eintragungsofferte ist freiwillig. Jeder Gewerbetreibende sollte daher vor Unterschriftsleistung und Rücksendung prüfen, ob dieses kostenpflichtige Angebot für die Eintragung in dieses Branchenverzeichnis für ihn wirtschaftlich wirklich sinnvoll ist.“
Ansprechpartner
Bildungs-, Wettbewerbs- und Planungsrecht
Pierre René Rümmelein
pierrerene.ruemmelein@ | |
Telefon | 0341 1267-1332 |
Fax | 0341 1267-1123 |