Sanktionen in Frankreich und Belgien bei Ruhezeit im Lkw

Medien | IT | Kreativwirtschaft | Existenzgründung und Unternehmensförderung

07.08.2014

Wo die regelmäßige Ruhezeit von 45 Stunden verbracht wird, ist entgegen der Regelung zum Verbringen der täglichen bzw. reduzierten Ruhezeit nicht geregelt. In Frankreich und Belgien drohen Unternehmen, die die regelmäßige Ruhezeit in der Fahrerkabine nicht verhindern, hohe Bußgelder und bis zu einem Jahr Gefängnis.

Nach Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist das Verbringen der täglichen bzw. reduzierten Ruhezeit in der Fahrerkabine erlaubt. Wo die regelmäßige Ruhezeit von 45 Stunden verbracht wird, ist dagegen nicht geregelt. Die Interpretation des Artikels ist innerhalb der Mitgliedstaaten unterschiedlich. Frankreich und Belgien wollen dies ändern und haben Maßnahmen ergriffen, die das Verbringen der regelmäßigen Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine mit hohen Bußgeldern belegen. Der Unternehmer, der die regelmäßige Ruhezeit in der Fahrerkabine nicht verhindert, riskiert bis zu 30.000,00 Euro Geldstrafe bzw. bis zu einem Jahr Gefängnis.

Ansprechpartner