Sanierungspflicht an gemeinschaftlichem Eigentum einer WEG

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23.10.2014

Mit Urteil vom 17. Oktober 2014 (Az: V ZR 9/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verlangen kann.

Voraussetzung dafür ist, dass die Sanierung zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss. Unter diesen Voraussetzungen ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. Verzögern hingegen die übrigen Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über solche Maßnahmen schuldhaft, können sie sich schadensersatzpflichtig machen.

Für weitere Informationen direkt zur Pressemitteilung des BGH.

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Wirtschaftsrecht

Denis Wilde

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