Sächsische Schifffahrtsverordnung liberalisiert
Standortpolitik
14.08.2014
Mit der Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung vom 7. August 2014 reagiert das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) auf die wachsenden Anforderungen des Wassertourismus.
Die Änderungen in der Sächsischen Schifffahrtsverordnung betreffen insbesondere die Sportschifffahrt und den Bootstourismus. Für Segelboote und Sportboote gilt künftig Führerscheinfreiheit. Die PS-Zahl wurde diesbezüglich von 5 auf 15 PS angehoben. Für das Führen kleiner Fahrgastschiffe mit bis zu 25 Plätzen reicht das kleine Fahrgastschifferpatent aus.
Darüber hinaus soll die sportbootbezogene Infrastruktur ausgebaut werden. Dabei geht es u. a. um eine Öffnung der Binnenhäfen, eine bessere Verknüpfung von Wasser- und Landwegen, um die Errichtung von Steganlagen und Anlegeplätzen für Sportboote sowie um Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist in Arbeit. Pro Jahr sollen eine Million Euro im Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfügung gestellt werden. Neben der Infrastruktur geht es auch um unterstützende Maßnahmen zur Qualifizierung des Fahrpersonals. Die Förderung ist speziell für Vereine, Kommunen und private Betreiber gedacht.
Ansprechpartner
Ansiedlung | Immobilienwirtschaft | Sicherheit in der Wirtschaft
Matthias Weiland
matthias.weiland@ | |
Telefon | 0341 1267-1265 |
Fax | 0341 1267-1422 |