Sächsische IHKs sehen neuen Entwurf zum Lieferkettengesetz kritisch

Presse

01.03.2021

Referentenentwurf zum "Sorgfaltspflichtengesetz" – besser bekannt als Lieferkettengesetz – wird nach Ansicht der sächsischen Industrie- und Handelskammern in höherem Maße als bisher erwartet zu bürokratischen Belastungen für die gewerbliche Wirtschaft führen.

Während die Unternehmerinnen und Unternehmer auch in Sachsen gespannt auf die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz am morgigen Mittwoch und eventuelle Lockerungsaussichten warten, schiebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nahezu unbemerkt und ohne Möglichkeit zur Stellungnahme den Referentenentwurf zum „Sorgfaltspflichtengesetz“ zur Beschlussfassung auf den Tisch der ebenfalls morgen stattfindenden Kabinettssitzung. Dieser Gesetzentwurf – besser als Lieferkettengesetz bekannt – wird nach Ansicht der sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) in höherem Maße als bisher erwartet zu bürokratischen Belastungen für die gewerbliche Wirtschaft führen.

Während es bisher einen Konsens dahingehend gab, dass deutsche Unternehmen in Verantwortung für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen in den internationalen Lieferketten stehen, so sieht der Gesetzentwurf nunmehr auch eine Einbeziehung innerdeutscher Lieferbeziehungen vor. 

Wenn deutsche Hersteller jetzt – trotz aller bereits geltenden gesetzlichen Regelungen – auch die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren deutschen Zulieferern überprüfen sollen, ist dies ein nicht nachvollziehbarer Beitrag zu einer weiteren Bürokratisierung der Wirtschaft. Eine derartige Neuausrichtung dieses Gesetzesvorhabens lehnen die sächsischen IHKs daher entschieden ab.

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