Sachsen: Wichtiges Investitionsförderungsprogramm neu aufgestellt
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08.06.2022
GRW Infra: Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) ist als eines der wichtigsten Instrumente der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für die Förderperiode ab 2022 von der Landesregierung beschlossen worden.
Das GRW-Programm dient vorrangig zur Sicherung von Beschäftigung und Einkommen in den Regionen im Freistaat und dient ebenfalls dem ausgleich von Standortnachteilen. Nachdem kürzlich bereits die Neufassung der Richtlinie für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft inkl. Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) verabschiedet wurde, folgte nun die neue Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra).
Mittels der Fördergelder können z. B. Kommunen die Erschließung von Gewerbeflächen durchführen, Brachflächen in Wert setzen, Unternehmen an überregionale Netze anschließen oder auch Gewerbezentren und öffentliche Tourismuseinrichtungen errichten/ausbauen.
Der Freistaat ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kein einheitliches Fördergebiet mehr. Für GRW insgesamt stehen 2022 rund 85 Millionen Euro weniger zur Verfügung. GRW Infra umfasst in diesem Jahr ein Fördervolumen von rund 80 Mio. Euro, das zielgerichtet und bedarfsgerecht in Sachsen eingesetzt werden soll.
Der Regelhöchsfördersatz beträgt 90 Prozent im Landkreis Nordsachsen, 80 Prozent im Landkreis Leipzig und 70 Prozent in der Stadt Leipzig.
2021 wurden 61 kommunale Investitionsvorhaben mit insgesamt 63 Mio. Euro gefördert. Der Zuschuss durch den Freistaat belief sich dabei auf rund 55 Mio. Euro.
Weitere Informationen auf der Homepage des SMWA
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Matthias Weiland
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