Sachsen streicht das Beherbergungsverbot
Gastronomie | Tourismus | Freizeitwirtschaft
15.10.2020
Die bisherige Regelung, dass Einreisende aus innerdeutschen Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in Sachsen durch Beherbergungsstätten nicht mehr beherbergt werden dürfen, wird aus der Corona-Schutz-Verordnung gestrichen.
Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Meldung vom 15. Oktober 2020 mitteilt, sind Übernachtungen in sächsischen Beherbergungsstätten ab 17. Oktober 2020 wieder uneingeschränkt möglich.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es gibt kein Indiz dafür, dass sich die Coronavirus-Infektion überdurchschnittlich über Aufenthalte in Hotels und Pensionen verbreitet. Es geht auch darum, die Akzeptanz in der Bevölkerung für die bestehenden Regeln und Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Das Beherbergungsverbot hat sich in der Praxis nicht bewährt und darum haben wir entschieden, es zu streichen.«
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