SAB-Förderung für Stromspeicher in Sachsen wieder möglich
Innovation und Umwelt
26.01.2022
Mit Termin 14. Februar 2022 können über das SAB-Förderportal wieder Anträge für die Förderung von Stromspeichern in Sachsen gestellt werden.
Der Sächsisch Landtag stellt dafür mit Beschluss über den Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 für das Haushaltsjahr 2022 3,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderbedingungen sind seit der Novellierung der Förderrichtlinie im Jahr 2021 unverändert.
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft weist darauf hin, dass Speicher absehbar weitgehend erfolgreich in den Markt eingeführt sind und die Speicherförderung in der derzeitigen Form deshalb nach Bewilligung der noch verfügbaren Mittel eingestellt werden soll.
Auch ist zu erwarten, dass die Antragstellung nur innerhalb eines kurzen Zeitraums möglich sein wird.
Auf der Internetseite der SAB (Sächsische AufbauBank) werden noch einmal die Förderrichtlinien, die Konditionen, Ablauf und Verfahren sowie alle Formulare bereitgestellt.
Ansprechpartner

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