Registrierungspflicht für Unternehmen, die Verpackungen nutzen

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30.06.2022

Mit Stichtag 1. Juli 2022 tritt die Registrierungspflicht für Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringen, in Kraft.

Diese Unternehmen müssen sich im öffentlichen Verpackungsregister LUCID unter Angabe der Verpackungsarten registrieren. Andernfalls dürfen die jeweiligen Waren nicht mehr vertreiben werden.

Hier ist dringend zu beachten: Betroffen sind ebenso Letztvertreiber von Serviceverpackungen.

Eine Zusammenfassung aller Pflichten, welche sich aus dem Verpackungsgesetz ergeben, finden Sie hier, aufgeteilt nach den Stichtagen der Inkrafttretung.

Wir beraten Sie gern zu Ihren Fragen.

Ansprechpartner

Foto von Jens Januszewski - Energieberater und Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt
Energieberatung | Geschäftsfeldmanager Innovation und Umwelt

Jens Januszewski

E-Mail jens.januszewski@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1263
Fax0341 1267-1422

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