Pflicht zur abfallrechtlichen Fortbildung ist im Freistaat Sachsen ausgesetzt
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18.01.2021
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation sind die Pflichten zur Fortbildung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung , Abfallbeauftragtenverordnung und Deponieverordnung bis zum 30.6.2021 ausgesetzt.
Laut Verordnungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 11. Dezember 2020 und 8. Januar 2021 sind nahezu alle Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen im Land zu schließen bzw. weiterhin geschlossen zu halten. Darunter fallen auch die behördlich anerkannten Einrichtungen der Lehrgangsträger nach Abfallrecht.
Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen nach § 5 Abs. 3 AbfAEV (mindestens alle drei Jahre), nach § 9 Abs. 3 EfbV, nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV sowie nach § 4 Nr. 2 DepV (mindestens alle zwei Jahre) ist durch die Schließung der Einrichtungen der Lehrgangsträger nicht mehr gewährleistet.