Papier zur Hierarchie der Gasabschaltungen bei Gasnotlage vorgelegt
Innovation und Umwelt
02.06.2022
Im Fall einer Gasnotlage und Ausrufen der Notfallstufe wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) festlegen, wer in Deutschland weiter versorgt werden soll und wer abgeschaltet werden muss. Erste Kriterien sind jetzt bekannt gegeben.
Nach dem Ausrufen der Notfallstufe des Notfallplans Gas hat die BNetzA nach eigener Einschätzung kurzfristig keinen großen Handlungsspielraum und kann allenfalls nach Sektoren unterscheiden.
In diesem Fall ist eine ratierliche Kürzung unvermeidbar.
Diese möchte die BNetzA jedoch grundsätzlich vermeiden.
Das Papier enthält daher vor allem mittel- und langfristige Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage.
Die Bundesnetzagentur berücksichtigt die aus einer Abschaltung resultierenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen.
Um diese Daten zu erhalten, führt die Bundesnetzagentur derzeit eine Erhebung bei Endverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durch, die auf der „Sicherheitsplattform Gas“ zusammengeführt werden.
Diese Erhebung ist noch nicht ausgewertet.
Informationen der Sicherheitsplattform Gas im Netz finden Sie hier.
Hintergründe und Handlungsoptionen der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
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