Neustarthilfe 2022. Jetzt auch über prüfende Dritte möglich
Existenzgründung und Unternehmensförderung
22.02.2022
Seit dem 11. Februar 2022 kann die Neustarthilfe 2022 auch über prüfende Dritte beantragt werden. Damit können betroffene Selbstständige nun entscheiden, ob sie die Antragstellung selbst übernehmen wollen oder zur Unterstützung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzuziehen möchten.
Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 ausgezahlt.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Ansprechpartner
Steuern und Gewerberecht
Jens Bierstedt
jens.bierstedt@ | |
Telefon | 0341 1267-1405 |
Fax | 0341 1267-1123 |