Neuordnung Berufsbild Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Aus- und Weiterbildung
24.03.2022
Eine sich wandelnde Berufswelt braucht auch sich wandelnde Berufsbilder. So wurde das Berufsbild Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen neu geordnet. Diese Neuordnung wurde mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 8. März 2022 wirksam und tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Mit der Neuordnung wurde der Beruf grundsätzlich neu überarbeitet und damit auch den zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft angepasst.
Anstelle der bisherigen Fachrichtungen sind Wahlqualifikationen vorgesehen. Die bisherige Produktorientierung wird künftig in Kundenbedarfsfeldern (z. B. Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) abgebildet.
Weiterhin neu ist die gestreckte Abschlussprüfung: Teil 1 der Abschlussprüfung (schriftlich), Teil 2 der Abschlussprüfung mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Hinweis: Um die Umsetzung des neugeordneten Ausbildungsberufs Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen reibungslos starten zu können, bietet der BWV Bildungsverband kostenlose virtuelle Informationsveranstaltungen für die Ausbildungsbeteiligten an, bei welchen die Neuerungen des Berufsbilds vorgestellt werden.
Diese können hier eingesehen werden:
Die neue Verordnung zum Berufsbild der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen finden Sie hier.
Ansprechpartner

Aus- und Weiterbildungsberatung
Evelyn Reinboth
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