Neues Urteil vom Bundesarbeitsgericht
Recht und Steuern
09.09.2021
Das BAG urteilte im Fall einer Arbeitnehmerin, die am selben Tag ihre Kündigung und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Restlaufzeit ihres Arbeitsverhältnisses einreichte.
Am 8. September 2021 fällte das Bundesarbeitsgericht ein Urteil in einer Revision in einem Fall aus dem Jahr 2018 in Niedersachsen. Der Sachverhalt: eine Arbeitnehmerin hatte gekündigt und ab dem Zeitpunkt der Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses vorgelegt. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung. In der Folge klagte die Arbeitnehmerin vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachen und bekam zunächst recht. In einer Revision hat das Bundesarbeitsgericht diesen Monat jedoch eine andere Entscheidung getroffen: wenn ein Anlass zu ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Krankschreibung infrage stellen.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes.
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