Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: IHKs für Beibehaltung der 3G-Regeln

Standortpolitik | Corona

12.11.2021

Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geäußert. Im Zentrum stand hierbei die geplante Ausweitung der 2G-Regelung in mehreren Branchen.

Für den Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich sowie den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich gilt seit diesem Montag die 2G-Regel. Aus Sicht der IHKs eine fragwürdige Entscheidung. Eine Mehrheit der Unternehmen lehnt entsprechende Einschränkungen ab, da Umsatzeinbußen die Folge wären. Statt weiterer Einschränkungen fordern die Kammern eine Ausweitung von Testungen sowie Instrumente zur Durchsetzung von Testpflichten, um Infektionen zeitnah zu erkennen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen zu können.

Durch das vorgezogene und kurzfristige Inkrafttreten der Regelungen wird riskiert, dass besonders in der Gastronomie und Veranstaltungsbranche viele Reservierungen storniert werden. Klageandrohungen einzelner Unternehmen aus der Veranstaltungs- und Clubszene, die durch 2G, Masken- und Abstandspflicht sowie Kapazitätsbeschränkungen kaum noch wirtschaftlich agieren können, aber keinen Entschädigungsanspruch haben, unterstreichen zudem, auf welch dünnem Eis sich die Landesregierung mit dem neuen Regelwerk bewegt. Hier braucht es dringend mehr Verlässlichkeit.

Positiv und absolut notwendig aus Sicht der Kammern ist, dass Prüfungen im Bereich der Berufsausbildungen weiterhin unter 3G-Bedingungen durchgeführt werden können.

Seit dem 1. November erhalten Erwerbstätige, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, bei einer Quarantäne zudem für den Verdienstausfall keine Entschädigung mehr. Ausnahmen gelten weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der Deutsche Bundestag debattierte am 11. November 2021 in erster Lesung über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Dieses soll die Grundlage für weitere pandemische Maßnahmen nach dem 25. November bilden. Die Sächsischen IHKs haben bei den Bundestagsabgeordneten aus dem Freistaat notwendige Änderungen des Gesetzentwurfes eingefordert.

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