Neue bußgeldbewehrte Nachweispflichten für Arbeitgeber
Recht und Steuern
13.07.2022
Bis zum 1. August 2022 sah das bundesdeutsche Nachweisgesetz keine Bußgelder bei Fehlern in der Umsetzung der für Arbeitsverträge bindenden Vorgaben vor.
Dies ändert sich jetzt.
Mit den vom Bundestag am 23. Juni 2022 beschlossenen Änderungen kann zukünftig bei Verstößen gegen die Pflicht zur Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen und deren Bereitstellung im Arbeitsverhältnis ein Bußgeld verhängt werden.
Gemäß § 2 Absatz 1 Nachweisgesetz sind spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Es werden explizit Regelungspunkte genannt, die verpflichtend niedergeschrieben werden müssen.
Zusätzlich müssen ab 1. August 2022 neue Informationen schriftlich ausgehändigt werden:
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: alternativ zur vorhersehbaren Dauer des Arbeitsverhältnisses - das Enddatum des Arbeitsverhältnisses,
- Gegebenenfalls, ob der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort frei wählen kann,
- Sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,
- Ergänzend zur Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts ist die Vergütung von Überstunden aufzuführen. Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie andere Bestandteile des Arbeitsentgelts sind zukünftig vom Arbeitsentgelt getrennt anzugeben. Neben der Fälligkeit ist auch die Art der Auszahlung anzugeben.
- Zusätzlich zur Arbeitszeit sind vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen anzugeben.
- Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
- Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung,
- Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist.
- Das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.
Auch in weiteren Punkten weichen die Änderungen vom vormaligen Gesetzestext ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre IHK zu Leipzig.
Der gesamte Gesetzestext: NachwG - Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen.
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