Namensänderung der Türkei

International

19.09.2022

Turkey – Türkiye

Am 01.06.2022 haben die Vereinten Nationen den Antrag der Türkei offiziell akzeptiert, den Namen „Turkey“ ab sofort durch „Türkiye“ zu ersetzen. Nun wurde die EU-Kommission für Steuern und Zollunion vom türkischen Handelsministerium darüber informiert, dass die Türkei die Namensänderung auch bei Handelsdokumenten vornimmt.

Konkret bedeutet dies einerseits, dass sämtliche in der Türkei ausgestellten Handelsdokumente ab sofort die englische Bezeichnung „Republic of Türkiye“ oder kurz „Türkiye“ enthalten werden. Dies gibt z. B. für Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigungen (A.TR, EUR.1) und Carnets.

Andererseits haben die türkischen Behörden die EU-Kommission darum gebeten, dass die Bezeichnung „Türkiye“ auch auf den in den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Handels- und Zolldokumenten verwendet wird.

Die Türkei sichert eine Übergangszeit zu, in der Dokumente mit der alten Landesbezeichnung weiter bei der Einfuhr in die Türkei akzeptiert werden. Eine konkrete Frist ist allerdings nicht genannt.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir den Unternehmen, die Namensänderung zeitnah umzusetzen.

Quelle: DIHK

Ansprechpartner

Außenwirtschafts- und Zollrecht

Nadine Thieme

E-Mail nadine.thieme@leipzig.ihk.de
Telefon0341 1267-1320
Fax0341 1267-1126

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